Vermischtes

Elektronische Patientenakte hält Einzug in Rehaklinik

  • Dienstag, 5. Februar 2019
/auremar, stockadobecom
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Köln – Die elektronische Gesundheitsakte hat Einzug in die stationäre Rehabilitation gehalten. Die Dr.-Becker-Klinikgruppe integriert derzeit die Gesundheitsakte Vivy in den Rehaprozess der Klinikgruppe, teilte sie heute mit. Für Patienten bedeute das eine größere informationelle Selbstbestimmung, für die Kliniken einen effizienteren administrativen Prozess, hieß es. Als erste der neun Dr.-Becker-Rehaeinrichtungen startete die Dr.-Becker-Burg-Klinik im thüringischen Stadtlengsfeld. Bis Ende April soll die Pilotphase abgeschlossen sein.

Seit Anfang des Jahres haben Patienten bereits die Möglichkeit, ihren Entlassbrief direkt auf ihrem Handy zu empfangen. Patienten, die Vivy nicht nutzen, erhalten in der Klinik auf Wunsch zunächst einen individuellen Zugangscode. Mit diesem können sie die App „Vivy“ im Appstore herunterladen und sich kostenlos dafür freischalten lassen.

Vivy ermöglicht es ihnen dann, ihren Entlassbrief von der Klinik anzufordern und zu verwalten. So kann der Patient beispielsweise über eine „Share-Funktion“ seinen Entlassbrief direkt mit den Rehanachbehandlern teilen. Darüber hinaus stellt ihnen die Vivy-App weitere Funktionen wie Medikationsplan, digitaler Impfpass oder Notfalldaten zur Verfügung.

Bisher werden Entlassbriefe in der Reha zumeist als Papierausdruck per Post verschickt. Das berge die Gefahr, dass der Brief in falsche Hände gerät oder sich die Zustellung verzögere, schreibt die Klinikgruppe. Auch sei die Vervielfältigung des Papier­dokuments, das häufig mehrere Seiten umfasse und von verschiedenen Stellen wie etwa weiterbehandelnden Ärzten oder Kostenträgern angefordert werde, relativ umständlich.

„Wir wollten unseren Patienten ein Angebot machen, wie sie selbstbestimmter, einfacher und schneller über ihre Daten verfügen können“, sagte Michael Schiffgen, Geschäftsleiter Unternehmensprozesse und Digitalisierung bei der Dr.-Becker-Klinikgruppe. Dabei legt er viel Wert darauf, dass es sich um ein Angebot handelt. Niemand werde gezwungen, an der digitalen Neuerung teilzunehmen. „Wer seinen Entlassbrief lieber weiterhin per Post zugestellt bekommen möchte, kann das natürlich“, betonte Schiffgen.

may/EB

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