Assistierte Reproduktion: Neue Richtlinie veröffentlicht

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat heute die „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ veröffentlicht. Mit der vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut erstellten Neufassung wird die bisherige „(Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ gegenstandlos.
„Mit dieser Richtlinie übernimmt die Ärzteschaft weiter Verantwortung für die medizinisch-wissenschaftlichen Belange der Reproduktionsmedizin und schafft transparente, bundeseinheitliche Regelungen für Ärzte und Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
Die Richtlinie verzichte bewusst auf eine Interpretation von rechtlich nicht eindeutig geregelten, häufig gesellschaftspolitischen Fragen. Diese zu beantworten sei und bleibe Aufgabe des Gesetzgebers. Nur dieser sei legitimiert, die das menschliche Leben elementar berührenden Fragen zu den medizinethischen und rechtlichen Aspekten der Reproduktionsmedizin verbindlich zu entscheiden. „Wir stehen ihm bei der Erarbeitung entsprechender gesetzlicher Regelungen natürlich auch weiterhin mit unserer Expertise beratend zur Seite“, sagte Mongtomery.
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