Ärzteschaft

Asylpaket II: Bundesärztekammer verlangt Nachbesserungen

  • Dienstag, 7. Juni 2016

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat vor der morgigen Anhörung im Bundestags­gesundheitsausschuss zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen Nachbesse­run­gen am Asylpaket II gefordert. Dem Gesetzentwurf zufolge kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb einer Woche über einen Asylantrag entscheiden. Als Abschie­bungs­hindernisse gelten nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkran­kungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden.

„Unter diesem Zeitdruck und in Verbindung mit meist unzureichenden Sprach­kenntnissen der Patienten besteht die Gefahr, dass eine sorgfältige ärztliche Untersuchung und Begutachtung durch einen Arzt nicht gelingen kann“, kritisiert die BÄK in ihrer schrift­lichen Stellungnahme.

Opfer von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen müssten deshalb aus dem beschleunigten Asylverfahren herausgenommen werden. Generell sollten alle besonders Schutzbedürftigen von diesen Schnellverfahren ausgeschlossen werden, heißt es. Außerdem sei es notwendig, schwere psychische und somatische Erkran­kungen wieder als Schutzgrund für die Anerkennung gelten zu lassen.

Zudem bekräftigte die BÄK ihre Forderung nach einer bundesweiten Einführung einer Gesundheitskarte für allen Geflüchteten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. „Die im Asylbewerberleistungsgesetz benannten Leistungsein­schränkungen, nach denen lediglich akute Erkrankungen, nicht aber chronische Beschwerden behandelt werden dürfen, müssen aufgehoben werden“, fordert die BÄK. Durch die Integration der medizi­nischen Versorgung von Flüchtlingen in die Regelversorgung des Leistungskata­logs der GKV würde eine Kennzeichnung für den eingeschränkten Anspruchsnachweis gemäß Asylbewerberleistungsgesetz § 4 auf der Gesundheitskarte überflüssig werden.

Auch müsse der zusätzliche Aufwand für einen stark traumatisierten und mit erheblichen Sprachproblemen behafteten Personenkreis besser abgebildet werden. Die zuständigen Behörden müssten ausreichend fachlich und interkulturell qualifizierte Dolmetscher für eine adäquate gesundheitliche Versorgung zur Verfügung stellen. Für die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten seien die entsprechenden gesetzlichen Voraus­setz­ungen zu schaffen.

In der Stellungnahme greift die BÄK damit Forderungen des 119. Deutschen Ärztetags in Hamburg auf. Dort hatten die Delegierten unter anderem Entschließungen zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber gefasst. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery hatte bei der Eröffnungsveranstaltung darauf hingewiesen, dass Ärzte verpflichtet seien, alle Menschen gleich zu behandeln.

eb/may

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