Asylpaket II: Bundesärztekammer verlangt Nachbesserungen
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat vor der morgigen Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen Nachbesserungen am Asylpaket II gefordert. Dem Gesetzentwurf zufolge kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb einer Woche über einen Asylantrag entscheiden. Als Abschiebungshindernisse gelten nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden.
„Unter diesem Zeitdruck und in Verbindung mit meist unzureichenden Sprachkenntnissen der Patienten besteht die Gefahr, dass eine sorgfältige ärztliche Untersuchung und Begutachtung durch einen Arzt nicht gelingen kann“, kritisiert die BÄK in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Opfer von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen müssten deshalb aus dem beschleunigten Asylverfahren herausgenommen werden. Generell sollten alle besonders Schutzbedürftigen von diesen Schnellverfahren ausgeschlossen werden, heißt es. Außerdem sei es notwendig, schwere psychische und somatische Erkrankungen wieder als Schutzgrund für die Anerkennung gelten zu lassen.
Zudem bekräftigte die BÄK ihre Forderung nach einer bundesweiten Einführung einer Gesundheitskarte für allen Geflüchteten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. „Die im Asylbewerberleistungsgesetz benannten Leistungseinschränkungen, nach denen lediglich akute Erkrankungen, nicht aber chronische Beschwerden behandelt werden dürfen, müssen aufgehoben werden“, fordert die BÄK. Durch die Integration der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in die Regelversorgung des Leistungskatalogs der GKV würde eine Kennzeichnung für den eingeschränkten Anspruchsnachweis gemäß Asylbewerberleistungsgesetz § 4 auf der Gesundheitskarte überflüssig werden.
Auch müsse der zusätzliche Aufwand für einen stark traumatisierten und mit erheblichen Sprachproblemen behafteten Personenkreis besser abgebildet werden. Die zuständigen Behörden müssten ausreichend fachlich und interkulturell qualifizierte Dolmetscher für eine adäquate gesundheitliche Versorgung zur Verfügung stellen. Für die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten seien die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
In der Stellungnahme greift die BÄK damit Forderungen des 119. Deutschen Ärztetags in Hamburg auf. Dort hatten die Delegierten unter anderem Entschließungen zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber gefasst. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery hatte bei der Eröffnungsveranstaltung darauf hingewiesen, dass Ärzte verpflichtet seien, alle Menschen gleich zu behandeln.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: