Potsdam startet mit Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Potsdam – Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll vom 1. Juli an zunächst in der Landeshauptstadt Potsdam ausgegeben werden. Dann könnten die Geflüchteten dort ohne vorherige Anträge bei der Sozialverwaltung zum Arzt gehen. Potsdam habe im Gegensatz zu den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen bereits seine Bereitschaft erklärt, das System umzustellen, teilte das Sozialministerium in Brandenburg mit. Zuvor hatte nach den Krankenkassen auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) die Regelungen unterschrieben. In den übrigen Kommunen soll die Gesundheitskarte für Flüchtlinge vom 1. Oktober an ausgegeben werden.
Bürokratische Hürden abgebaut
Es sei alles Notwendige geregelt worden, damit Ärzte Asylbewerber normal in der Praxis behandeln könnten, sagte Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KVBB. Die bisherigen borükratischen Hürden, die bisher für die Betreuung angefallen wären, habe man weitestgehend beseitigt. Ärzte könnten Asylbewerber jetzt formal genauso behandeln wie gesetzlich Krankenversicherte, sagte Helming. Natürlich würde der eingeschränkte Leistungsbedarf nach Asylbewerberleistungsgesetz gelten.
Dem KV-Chef zufolge soll es eine Positiv- bzw. Negativliste geben, damit Ärzte schnell entscheiden könnten, welche Ansprüche der Asylbewerber habe. Alles andere sei vom Arbeitsablauf vergleichbar mit gesetzlich Versicherten. Ärzte könnten zum Beispiel für Arzneimittelverschreibungen die gleichen Rezepte wie für GKV-Versicherte nehmen. Asylbewerber müssten nicht erst zum Sozialamt und sich eine Kostenübernahme auf ein Privatrezept abstempeln lassen. Soweit notwendig könne auch normal zu Kollegen überwiesen werden, so Helming.
Dolmetscher nicht verpflichtend
Er wies aber zugleich darauf hin, dass es bei einem zentralen Punkt keine Einigung gegeben hat. „Wir konnten nicht regeln, dass obligat ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird, für den Fall, dass eine Kommunikation zwischen Arzt und Patient nicht möglich ist“, erklärte Helming. Seien die Verständigungsschwierigkeiten für eine richtige Diagnosestellung oder Therapie zu groß, dann müsse der Arzt den Behandlungsvertrag ablehnen. Dann müsse das Sozialamt sehen, wie es diese Kommunikationshürde überbrücke, betonte er.
Das Sozialministerium Brandenburg hatte die Kommunen Ende April gebeten, die Verträge für die Gesundheitskarte bis zum 1. Juli zu unterschreiben. Die Sorge, dass mit der Karte Missbrauch betrieben werden könnte und dass die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben könnten, sei „endgültig aufgelöst“, sagte Ministerin Diana Golze (Linke). „Das Land übernimmt sämtliche Kosten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen mit der Gesundheitskarte entstehen.“
Viele Kommunen hatten befürchtet, dass die Karten etwa auch von anderen Asylbewerbern als den Inhabern genutzt werden könnten. Doch die Karten seien mit Lichtbild, Namen und Geburtsdatum der Nutzer versehen, sagte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse. „Damit lässt sich Missbrauch weitgehend ausschließen.“ Zudem seien die Karten nur begrenzt gültig. Vorgesehen ist ihr Einsatz für maximal 15 Monate nach der Erstaufnahme. Anschließend erhalten die Menschen eine Gesundheitskarte der Krankenkassen. Aus anderen Bundesländern gebe es bislang keine Hinweise auf einen Missbrauch der Karten, betonte Hesse.
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