ATC-Klassifikation: Amtliche Fassung 2015 veröffentlicht
Köln - Die 12. aktualisierte amtliche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) einschließlich definierter Tagesdosen (DDD) ist erschienen. Sie ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Das DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Eine maschinenlesbare Fassung im Excel-Format ist auf den Webseiten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK verfügbar.
Grundlage für die amtliche Fassung ist die internationale ATC/DDD-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Diese wird ebenfalls einmal jährlich aktualisiert. Um dem deutschen Arzneimittelmarkt gerecht zu werden, wird sie jährlich an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst. Dazu dient ein transparentes, regelgebundenes Verfahren. Das DIMDI gibt die ATC-Klassifikation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit heraus.
Die Klassifikation ermöglicht es, Tagestherapiekosten von Arzneimitteln anzugeben und zu vergleichen, indem die DDD-Angaben einzelnen Wirkstoffen zugeordnet werden. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 73 Abs. 8 Satz 5 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die DDD-Angaben beruhen auf der angenommenen mittleren täglichen Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen. Sie entsprechen daher nicht zwangsweise der im Einzelfall angewendeten Dosierung eines Arzneimittels. Gleiches gilt für die auf dieser Basis errechneten Tagestherapiekosten.
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