ATC-Klassifikation für 2017 veröffentlicht
Köln – Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die 14. aktualisierte amtliche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) inklusive definierter Tagesdosen (DDD) veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Klassifikation erlaubt es, Tagestherapiekosten von Arzneimitteln anzugeben und zu vergleichen. Das ermöglichen die DDD-Angaben, die einzelnen Wirkstoffen zugeordnet werden. Die DDD-Angaben beruhen auf der angenommenen mittleren täglichen Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen. Sie entsprechen laut DIMDI daher nicht zwangsläufig der im Einzelfall angewendeten Dosierung eines Arzneimittels. Gleiches gilt für die auf dieser Basis errechneten Tagestherapiekosten.
Grundlage für die amtliche Fassung ist die internationale ATC/DDD-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese wird ebenfalls einmal jährlich aktualisiert. Um dem deutschen Arzneimittelmarkt gerecht zu werden, wird sie jährlich an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst. Dazu dient ein transparentes, regelgebundenes Verfahren. Das DIMDI gibt die ATC-Klassifikation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit heraus.
Die aktuelle amtliche deutsche ATC/DDD-Klassifikation mit DDD und ihre Vorversionen gibt es online beim DIMDI als PDF-Datei. Eine maschinenlesbare Fassung im Excel-Format steht auf den Webseiten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) bereit.
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