AU-Bescheinigung: Vertragsärzte müssen weniger Daten liefern

Berlin – Wenn Krankenkassen in Zukunft die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten überprüfen, dürfen sie weniger Daten bei Vertragsärzten abfragen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Demnach sollen Krankenkassen künftig bei Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten Auskunft darüber erhalten, welche Diagnosen die Arbeitsunfähigkeit ausgelöst haben und welche weiteren diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen vorgesehen sind.
Ferner dürfen Art und Umfang der Berufstätigkeit, alternativ der verfügbare zeitliche Umfang für eine mögliche Arbeitsvermittlung, erfragt werden. Anwendung findet diese Regelung der KBV zufolge in bestimmten Fällen, in denen die Krankenkassen verpflichtet sind, zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen.
Damit wollen eventuell vorhandene Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ausgeräumt werden. Bevor der Medizinische Dienst einbezogen wird, erfragen die Krankenkassen dafür Angaben zur Arbeitsunfähigkeit bei den behandelnden Ärzten – in der Regel anhand des Berichts für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit (Formular 52).
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde der G-BA beauftragt, den Umfang der erforderlichen Daten zu regeln. Laut KBV sollen die Krankenkassen dadurch angehalten werden, eine effizientere Vorauswahl der Fälle zu treffen, die sie dem Medizinischen Dienst zur gutachterlichen Stellungnahme vorlegen.
Zunächst prüft das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des G-BA. Sobald die Regelung in Kraft ist, dürfen die Krankenkassen nur noch die dann erforderlichen Daten abfragen – beziehungsweise brauchen Vertragsätzte nur noch diese liefern. Dann wollen KBV und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch das Formular 52 „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ anpassen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: