AU-Bescheinigungen: Einige Kassen kündigen Teilnahme an Sammelstelle der KV RLP
Mainz – Ab dem 1. Juli 2016 ist der Versand von Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit (AU) über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) an die zuständige Krankenkassen nur noch für AOK- und BKK-Versicherte möglich. Das hat die KV mitgeteilt.
Der Grund: Innungskrankenkasse (IKK), Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Knappschaft haben ihre Teilnahme an der Sammelstelle der KV zu Ende Juni beendet.
Versicherte dieser drei Kassenarten müssen daher nun ab diesem Zeitpunkt, so wie Versicherte der Ersatzkassen bisher auch, ihre AU-Bescheinigungen selbst an ihre Krankenkasse weiterleiten.
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