Einheitliches Formular für Krankschreibung und Krankengeld
Berlin – Ab 2016 wird es nur noch ein Formular für Krankschreibungen geben. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Das bisherige Formblatt zum Bezug von Krankengeld fällt damit weg.
Wie die KBV mitteilte, soll der sogenannte Auszahlschein für Krankengeld (Muster 17) künftig in die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) integriert werden. Vertragsärzte bescheinigen dann auf diesem Formular sowohl eine Arbeitsunfähigkeit (AU) während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.
Zudem werden Patienten ab 2016 einen Durchschlag der Krankschreibung erhalten. Dieser enthält einen Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Die AU-Bescheinigung wird dafür um einen Durchschlag erweitert. Bislang erhalten nur die Krankenkasse und der Arbeitgeber eine Kopie.
Ziel der Maßnahme ist es, die Zettelwirtschaft in den Praxen zu reduzieren. „Derzeit existiert eine Vielzahl verschiedener kassenindividuell ausgestalteter Auszahlscheine für Krankengeld. Mit dem neuen einheitlichen Formular zur AU-Bescheinigung wird dieser ‚Wildwuchs‘ beendet“, betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: