Politik

Auch Arztpraxen werden in der Gasversorgung priorisiert

  • Donnerstag, 31. März 2022
/picture alliance, Geisler-Fotopress, Christoph Hardt
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Berlin – Die Gasversorgung in der ambulanten Krankenbehandlung ist vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs sowohl in den Krankenhäusern als auch in den ambulanten Praxen gesichert. Das hat die Bundes­netzagentur dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage erläutert.

Die Bundesregierung hatte gestern die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies bedeutet, dass die Regierung unter Leitung des Wirtschaftsministeriums die Lage am Gasmarkt genau beobachtet.

Ein Krisenteam aus Behörden, Energieversorgern, Fernleitungsnetzbetreibern und Vertretern der Bundes­länder tritt regelmäßig zusammen und berät die Regierung. Gasversorger und Netzbetreiber liefern der Bundesregierung regelmäßige Lageeinschätzungen.

Nach dem Notfallplan entscheidet die Bundesnetzagentur, wer mit erhöhter Priorität Gas geliefert bekommt, sagte der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller im ARD-Morgenmagazin. Privathaushalte, Krankenhäuser oder Pflegeheime müssten nach den europäischen Regelungen zuerst versorgt werden. „Die sind die geschützten Kunden, die werden als erste beliefert.“

Doch auch die ambulanten Krankeneinrichtungen müssen sich zunächst keine Sorgen um die Gasversor­gung machen. Gesetzlich ist es zwar nicht klar geregelt, ob zum Beispiel Arztpraxen, medizinische Versor­gungszentren oder Physiotherapiepraxen genauso zu den sogenannten „grundlegenden sozialen Diens­ten“ wie Krankenhäuser zählen.

Laut Angaben der Bundesnetzagentur sei es aber kaum praktikabel, einzelne Haushalte vom Gasnetz abzutrennen. Nur größere Netzbereiche ließen sich abstellen und es habe keine praktische Relevanz, zu welchem Sektor die ambulante Krankenversorgung gezählt werde.

„Die Bundesnetzagentur bereitet sich intensiv auf alle Szenarien vor und ist in der Lage, die notwendi­gen Schritte einzuleiten“, sagte ein Sprecher der Bundesbehörde.

In dem Notfallplan – er beruht auf einer europäischen Verordnung von 2017 – folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bisher war in Deutschland noch nie Gebrauch von dem Notfallplan gemacht worden.

Russland droht damit, seine Gaslieferungen nach Europa einzustellen – in Deutschland gibt es gleich­zeitig die Forderung, wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gasimporte zu stoppen.

mim/afp

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