Auch KV Rheinland-Pfalz klagt gegen das Bundesversicherungsamt

Mainz – Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz klagt gegen das Bundesversicherungsamt (BVA). Dieses gefährdet nach Auffassung der KV mit seinen im September 2018 kommunizierten Anforderungen innovative medizinische Versorgungsansätze. Bereits zuvor hatten die KV Thüringen und die KV Niedersachsen rechtliche Schritte gegen das BVA bekannt gegeben.
Das BVA führt unter anderem die Rechtsaufsicht über die sogenannten bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.
Mit einer Anweisung vom September 2018 geht das BVA aus Sicht der KVen über gesetzliche Vorgaben hinaus und untersagt in einer nicht hinzunehmenden Weise Vertragsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und KVen. Dabei geht es um Vereinbarungen, die präventiv Versorgungslücken bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten vermeiden sollen. Laut der KV Niedersachsen betrifft dies zum Beispiel die sogenannten förderungswürdigen Leistungen, für die KVen Vergütungszuschläge mit den Krankenkassen vereinbart haben.
Eine Förderung von medizinischer Versorgung ist laut dem BVA nur möglich, wenn bereits „Mängel in der Versorgung bestehen“ würden. Förderbedingung sei, dass eine „Steigerung des Behandlungserfolgs erreicht wird“. „Dies würde bedeuten, dass die Vertragspartner drohende Versorgungsengpässe zunächst ignorieren müssten und erst dann Maßnahmen ergreifen könnten, wenn die Probleme bereits bestehen“, erläutert die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Implikationen dieser Haltung in der aktuellen Ausgabe ihrer Publikation KBV-Klartext (Seite 23).
„Auch die KV Rheinland-Pfalz möchte es – so wie andere KVen – nicht hinnehmen, dass eine Bundesbehörde die Bemühungen von Krankenkassen und KVen torpediert, präventiv Versorgungsengpässe zu vermeiden, und hat daher ebenfalls Klage gegen das BVA beim in Rheinland-Pfalz zuständigen Landessozialgericht eingereicht“, hieß es aus Mainz.
Der Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, zeigte sich irritiert, „dass wir unsere Energie dafür einsetzen müssen, in Rechtsstreitigkeiten mit Bundesbehörden für den Erhalt einer hochwertigen medizinischen Versorgung zu kämpfen. Wo bleibt hier die Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit?“, fragte er.
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