Auch KV Niedersachsen klagt gegen Bundesversicherungsamt

Hannover – Nach der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen klagt jetzt auch die KV Niedersachsen (KVN) gegen das Bundesversicherungsamt (BVA). Die Klage richtet sich gegen ein Schreiben vom BVA, das aus Sicht der KVN-Vorstände „in unzulässiger Weise die Vertragsfreiheit der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen“ einschränkt, wie die KVN heute mitteilte.
„In dem Bescheid nennt das BVA konkrete Anforderungen an Honorarverträge, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das betrifft zum Beispiel die sogenannten förderungswürdigen Leistungen, für die nach dem Gesetzestext Vergütungszuschläge mit den Krankenkassen vereinbart werden können“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch.
Mit solchen Leistungen würden besondere Versorgungsangebote für Patienten gesichert und Versorgungslücken vermieden. „Das BVA will derartige Förderungen beschneiden. Das nehmen wir nicht hin“, sagte Barjenbruch. Das BVA wolle förderungswürdige Leistungen nur in Bereichen ermöglichen, in denen bereits Versorgungslücken bestünden. Die Aufsicht beruft sich dabei auf den Gesetzeswortlaut, der dies so vorsieht.
Ein solches Vorgehen nannte Barjenbruch heute „unrealistisch“. „Wir müssten das Kind erst in den Brunnen fallen lassen und dann über seine Rettung verhandeln – das ist absurd“, so der KVN-Vorstandsvorsitzende. Die KVN könne nicht warten, bis Versorgungskapazitäten weggefallen sind, und erst dann versuchen, sie mit gezielten Förderungen wiederherzustellen.
Außerdem fordere das BVA in seinem Schreiben, dass sowohl KVN als auch KV Thüringen als Bescheid ansehen, eine Begründungspflicht für Maßnahmen, die zwischen den Krankenkassen und der KV vereinbart worden sind. „Das Bundessozialgericht hat bislang zu keinem Zeitpunkt eine Begründungspflicht für einvernehmliche Vereinbarungen der Vertragspartner gefordert. Ein solches Begründungserfordernis hat es lediglich für Schiedsamtsentscheidungen aufgestellt. Eine Begründungspflicht für Gesamtverträge besteht nicht“, so Barjenbruch.
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