Politik

Aufsichtsbehörden müssen Vergütungsregeln für Krankenkassen­vorstände nachbessern

  • Dienstag, 20. März 2018

Kassel – Bundesversicherungsamt (BVA) und Aufsichtsbehörden der Länder dürfen und sollen Kriterien für Obergrenzen festlegen, wenn es um die Vergütung für Vorstände von Krankenkassen geht. Die bisherigen Berechnungsgrundlagen müssen die Aufsichtsbehörden allerdings nachbessern. Das entschied heute das Bundes­sozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 1 A 1/17 R).

Seit August 2013 unterliegen die Vorstandsbezüge der Krankenkassenchefs der Kontrolle des BVA oder der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes. Damit reagierte der Gesetzgeber auf nicht nachvollziehbar begründete und öffentlich stark kritisierte Erhöhungen bei einzelnen Krankenkassen. In dem nun entschiedenen Streit geht es um den Vorstandsvorsitzenden der BKK Mobile Oil. Während seiner noch laufenden ersten Amtszeit wollte die BKK seine Bezüge ab Januar 2014 auf 206.464 Euro pro Jahr anheben.

Durchschnittsvergleich aller Vergütungsbestandteile nötig

Das BVA hatte eine Obergrenze von 204.000 Euro gesetzt und stimmte der Erhöhung daher nicht zu. Die Grenze ermittelte das BVA aus dem Durchschnitt der Grundvergütungen bei vergleichbaren Kassen mit einem Aufschlag von 30 Prozent. Der Aufschlag sollte den Krankenkassen Spielraum auch für andere Vergütungsbestandteile geben, etwa Prämien und Altersvorsorge. Höhere Vergütungen genehmigten die Behörden nur mit besonderen Gründen.

Das BSG billigte dieses auf einem gemeinsamen Arbeitspapier der Aufsichtsbehörden beruhende Vorgehen nun im Grundsatz. Danach muss sich der Durchschnittsvergleich aber auf alle Vergütungsbestandteile – auch auf Prämien und Altersversorgung – beziehen.

Eine Berücksichtigung nur der Grundvergütung sei gleichheitswidrig, so das BSG. Zudem sollen die Aufsichtsbehörden nicht nur die Größe der Krankenkasse, sondern auch die des Vorstands sowie Art und Umfang der Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigen. Im konkreten Fall muss das BVA nun neu über die Vorstandsvergütung des Vorstandsvorsitzenden der BKK Mobile Oil für die Jahre 2014 und 2015 entscheiden.

afp/may

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