Politik

Gericht stoppt Gehaltssprung für Krankenkassenchef

  • Dienstag, 4. Juli 2017

Stuttgart – Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat dem Vorstand einer Betriebskrankenkasse ein üppiges Gehaltsplus versagt (Az: L 5 KR 1700/16 KL). Um ein Drittel auf 217.252 Euro im Jahr wollte die Betriebskrankenkasse (BKK) aus dem Südwesten mit bundesweit 330.000 Versicherten das Gehalt eines Vorstands anheben.

Im Vergleich mit den Vergütungen anderer Krankenkassen vergleichbarer Größe sei das jedoch unangemessen hoch. „Im Vergleich zu üppig“, fasste Gerichtssprecher Steffen Luik heute in Stuttgart zusammen.

Geklagt hatte die Krankenkasse, nachdem das Bundesversicherungsamt (BVA) dem Gehaltsplus für den Chef die Zustimmung verweigert hatte. Zur Grundversorgung sollte der Vorstand diverse Zusatzvergütungen inklusive Dienstwagen oder Zielerreichungsprämien bekommen. Das Gehalt müsse sich an der Privatwirtschaft orientieren, so die BKK.

Das Gericht argumentierte, das beitragsfinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung beruhe auf dem Solidarprinzip. Vergleichbare Vorstände erhielten knapp 160.000 Euro im Jahr. Die BKK beschäftigt nach eigenen Angaben 800 Mitarbeiter und zählt zu den 20 größten bundesweit geöffneten Krankenkassen.

dpa

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