Vermischtes

Auftakt im Prozess gegen falsche Ärztin

  • Montag, 10. März 2025
Die Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal zwischen ihren Verteidigern Thomas Hammer (links) und Jan Astheimer (rechts). /picture alliance, Nicole Schippers
Die Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal zwischen ihren Verteidigern Thomas Hammer (links) und Jan Astheimer (rechts). /picture alliance, Nicole Schippers

Kassel – Vor dem Landgericht Kassel hat ein neuer Prozess gegen eine Frau begonnen, die sich jahrelang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben hatte und durch Behandlungsfehler den Tod von drei Menschen verschuldet haben soll. Die heute 54-Jährige hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital im nordhessischen Fritzlar erschlichen. Nach Überzeugung der Anklage starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon. 

Laut Staatsanwaltschaft dosierte die Angeklagte bei Operationen etwa Medikamente fehlerhaft und verzögerte beziehungsweise unterließ ärztliche Maßnahmen bei auftretenden Komplikationen. Die Frau habe die für Patienten nachteiligen Folgen der Behandlungsfehler billigend in Kauf genommen, sagte der Staatsanwalt.

„Die Angeklagte wusste, dass sie nicht als Ärztin tätig werden durfte und nicht über die entsprechende Ausbildung verfügte“, las er aus der Anklage. Zudem sei ihr bewusst gewesen, dass es sich bei der Anästhesie um einen sehr eingriffsintensiven medizinischen Fachbereich handelt. Trotz der mehrfach aufgetretenen Probleme und Komplikationen habe sie ihre Tätigkeit fortgeführt. 

Die Frau war im Mai 2022 unter anderem wegen dreifachen Mordes und des versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen das Urteil hatte die Angeklagte erfolgreich Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, weil er unter anderem den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. Die Feststellungen zum objektiven Kerngeschehen der einzelnen Taten konnten laut BGH allerdings bestehen bleiben. 

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nun neu verhandeln und entscheiden. Das Gericht hat bis zum 30. April sieben weitere Verhandlungstermine anberaumt.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung