Auftrag für Coronateststellen in Berlin muss neu vergeben werden

Berlin – Die Berliner Vergabekammer hat Entscheidungen des Senats bei der Auftragsvergabe für den Betrieb landeseigener Coronateststellen in Berlin als rechtswidrig kritisiert. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft gestern auf Anfrage mit.
Das Vergabeverfahren muss demnach wiederholt werden. Zuerst hatte der RBB darüber berichtet. Die Kammer beanstandete, dass bei der Vergabe zuletzt nur das Angebot des Unternehmens 21DX aus München berücksichtigt worden sei. Dagegen hatte sich ein Konkurrent gewehrt.
„Die Vergabekammer hat beschlossen, dass zum einen der Ausschluss der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren rechtswidrig war“, so die Wirtschaftsverwaltung. Zum anderen müsse die Bewertung der Angebote wiederholt werden.
„Die Vergabekammer hat gleichfalls beschlossen, dass die Interimsvergabe aus dem November rechtswidrig war, da der Antragsgegner nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat.“ Die Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit teilte gestern dazu mit: „Wir haben die Entscheidungen der Vergabekammer zur Vergabe durch den Vorgängersenat geprüft und werden formal Rechtsmittel dagegen einlegen.“ Damit könne der Betrieb der senatsbeauftragten Teststellen zunächst weitergehen.
„Darüber hinaus haben wir in Berlin eine breit aufgestellte Teststelleninfrastruktur, die von der Entscheidung der Vergabekammer unberührt bleibt.“ Der Senat werde dafür Sorge tragen, dass es auch in Zukunft qualitativ hochwertige und an die Bedürfnisse angepasste Testangebote für die Berliner geben werde, hieß es weiter.
Mit den Fragen der Auftragsvergabe war die Gesundheitsverwaltung unter der früheren Senatorin Dilek Kalayci (SPD) betraut. Erst in der Woche vor Weihnachten ist die neue Gesundheitssenatorin Ulrike Gote
(Grüne) vereidigt worden.
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