Gesundheitsverwaltung: Schadensersatzforderungen bleiben abzuwarten

Berlin – Die Berliner Gesundheitsverwaltung schließt Schadensersatzforderungen wegen der rechtswidrigen Vergabepraxis im Zusammenhang mit Coronateststellen nicht aus. Mit dem Betrieb der landeseigenen Testzentren hatte Berlin 2021 das Unternehmen 21DX aus München beauftragt.
Die Berliner Vergabekammer hatte die Auftragsvergabe im Januar als rechtswidrig kritisiert und beanstandet, dass zuletzt nur das Angebot von 21DX eingeholt worden sei. Dieser Einschätzung hatte sich vorgestern das Kammergericht angeschlossen (Az. Verg 1/22 und Verg 2/22).
Damit hat ein Konkurrent des Münchner Unternehmens Recht bekommen. Ob Schadensersatzforderungen gestellt würden, bleibe abzuwarten, teilte die Gesundheitsverwaltung auf Anfrage mit. Diese würden dann geprüft.
Die landeseigenen Teststellen sind seit Ende März geschlossen, nachdem es für die Coronaschnelltest kein Geld vom Bund mehr gibt.
Die bisherigen Abläufe im Coronakrisenmanagement und in der Zusammenarbeit mit externen Akteuren seien intern evaluiert worden, teilte die Gesundheitsverwaltung weiter mit. „Was die Vergabe durch den Vorgängersenat betrifft, hat die neue Hausleitung bereits verwaltungsinterne Anpassungen vorgenommen.“
Den Auftrag an 21DX hatte noch die Gesundheitsverwaltung des rot-rot-grünen Senats vergeben, an dessen Spitze die SPD-Politikerin Dilek Kalayci stand. Inzwischen wird sie von der Grünen Ulrike Gote geführt.
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