Augenärzte setzen sich für mehr bildgebende Verfahren als Kassenleistung ein

Düsseldorf – Die Krankenkassen in Deutschland sollen mehr innovative Verfahren – insbesondere aus der Bildgebung – in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Das fordert der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands. „Augenärzte erhalten seit jeher für Fotografien keinerlei Honorar.
Dabei sollte es heute bei vielen Augenerkrankungen Standard sein, Fotos anzufertigen. Und sie sind eine wichtige Grundlage für den Einsatz von Algorithmen: Ohne gute, nach standardisierten Vorgaben angefertigte Bilder fehlt die Grundlage für eine automatisierte Auswertung“, erläutert der erste Vorsitzende des Verbandes, Peter Heinz.
Er fordert, dass sowohl die Netzhautfotografie als auch die Vorderabschnittsfotografie als diagnostische Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen werden.
Eine ähnliche Situation wie bei der Fotografie findet sich laut dem Verband bei der optischen Kohärenztomographie (OCT): Sie sei bislang nur bei den Diagnosen Altersabhängige Makuladegeneration und diabetisches Makulaödem abrechenbar. „Dabei ist die OCT für Augenärzte längst ein unverzichtbares Werkzeug für die Verlaufskontrolle etlicher Augenerkrankungen“, so Heinz.
„In Zeiten, in denen Computeralgorithmen eingesetzt werden, um die Erkennung von Augenkrankheiten immer weiter zu verbessern, gewinnen die Bildbefunde als die Basis dieser neuen Technologien enorm an Bedeutung. Umso mehr muss es ein angemessenes Honorar für den Aufwand geben, der mit der Erhebung und der Auswertung dieser Befunde verbunden ist“, lautet die zusammengefasste Forderung des Berufsverbandes.
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