Ausland

Aus für Leuchtstoffröhren: EU-Ausnahmeregelung endet

  • Donnerstag, 24. August 2023
/eliafoto, stock.adobe.com
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Brüssel – In der Europäischen Union (EU) läuft heute eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von quecksil­ber­haltigen Leuchtstoff­röhren aus.

Nach Angaben der EU-Kommission dürfen Lampen vom Typ T5 und T8 künftig nur noch dann über die Laden­theke gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lager­beständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich.

„Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparun­gen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können“, erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission. Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung sei allerdings weiter erlaubt.

Nach Angaben des deutschen Fachverbands Licht werden Leuchtstoff­röhren noch heute in etlichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, aber zum Teil auch noch in Straßenbeleuchtungen sowie in Garagen und Kell­ern verwendet. Nutzer müssen nun über Alternativen nachdenken, da sie in absehbarer Zeit keine Ersatz­lampen mehr erhalten können.

„Wer sich noch nicht mit dem Thema Sanierung beschäftigt hat, sollte dies bald angehen“, sagte Verbandsge­schäftsführer Jürgen Waldorf. Er verwies auch darauf, dass sich durch eine Auswechslung der Lampen auf­grund der hohen Effizienz der neuen LED-Technologie Betriebskosten einsparen und Sanierungskosten amor­tisieren lassen könnten.

Zudem senke eine bedarfsgerechte Sanierung den Gesamtenergieverbrauch und erhöhe bei guter Planung auch den Sehkomfort. Gut vorbereitet auf das Verbot sind laut dem Fachverband Licht die Lampenproduzen­ten. Sie haben sich demnach bereits frühzeitig auf einen Ausstieg aus der Produktion in Deutschland vorbe­reitet.

Parallel dazu wurden neue LED-Leuchten, aber auch sogenannte Retrofit­lampen entwickelt. So werden Lam­pen bezeichnet, die sich in alte Leuchten einsetzen lassen, ohne dass an der Leuchte selbst eine aufwen­dige bauliche Änderung notwendig ist. Beim Betrieb an elektromagne­tischen Vorschaltgeräten muss so in der Re­gel nur der Starter durch ein vom Lampenhersteller mitgeliefertes Austauschelement ersetzt werden.

Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. „Quecksilber ist ein chemi­sches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt“, er­klärte die Sprecherin.

dpa

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