Ausbildungsmodule für heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen genehmigt

Berlin – Die Bundesregierung hat die Grundlage für Modellvorhaben auf den Weg gebracht, in denen Pflegefachpersonen ärztliche Tätigkeiten übernehmen können sollen. Entsprechende Ausbildungsmodule haben heute das Bundesgesundheitsministerium und das Arbeitsministerium genehmigt.
Eine Fachkommission hat dazu ein Grundlagenmodul sowie fünf Wahlmodule in den Bereichen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz entwickelt. Drei weitere Module sollen folgen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Ausbildungsbausteine heute veröffentlicht.
„Pflegeschulen und Hochschulen können nun den Erwerb der erweiterten Kompetenzen auf der Grundlage der standardisierten Module anbieten“, hieß es aus dem BIBB. Die Module umfassen ein verpflichtendes Grundlagenmodul, „mit dem die Teilnehmenden ein professionelles Berufs- und Rollenverständnis mit erweiterter heilkundlicher Verantwortung entwickeln sollen“, informiert das Institut.
Das erst vor wenigen Tagen vom Bundesrat angenommene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verpflichtet die Krankenkassenverbände, Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen einzurichten – mindestens eines pro Bundesland. Die jetzt vorliegenden Ausbildungsmodule können dafür die Grundlage sein.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte in einer Anhörung zu dem Gesetz vor dem Gesundheitsausschuss bereits darauf verwiesen, dass eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte bereits gang und gäbe sei. Bei einer Substitution müsse allerdings klar sein, wer berufsrechtlich die Verantwortung trage, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende.
„Grundsätzlich ist die vorgesehene Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung, die über die bisherigen Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinausgehen, ein wichtiger Schritt“, sagte Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Medizinische Fachberufe“ der Bundesärztekammer (BÄK).
Mit Blick auf das Qualifikationssystem in den Pflegeberufen gelte dies sowohl für die Ziele und Inhalte, als auch für die Erweiterung von Kompetenzen in den ausgewählten Ausbildungsmodulen.
„Bei der nun erfolgten Operationalisierung von sechs standardisierten Modulen geht es vor allem darum, fachbezogenes und fachübergreifendes Wissen zu erlangen, zu verknüpfen und umzusetzen“, erklärte Bodendieck. Gleichwohl seien die Auswirkungen, insbesondere auf die Patientensicherheit oder mögliche Versorgungsbrüche, fortlaufend zu prüfen und zu evaluieren. „Im Vordergrund muss dabei eine qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Patientenversorgung stehen.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: