KBV sieht Modellvorhaben zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte skeptisch

Berlin – Zu den von der Regierungskoalition geplanten verbindlichen Modellvorhaben zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte bezog heute der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, kritisch Stellung. Der KBV-Chef pocht dabei vor allem auf eine klare Regelung der Haftungsfrage für die handelnden Personen.
„Sollten ärztliche Leistungen substituiert werden, muss sowohl die berufsrechtliche als auch die wirtschaftliche Verantwortung ausschließlich bei den Angehörigen des betreffenden Gesundheitsberufs liegen“, stellte Gassen klar.
Nach den Regelungen zur geplanten Pflegereform im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) soll die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte in Modellversuchen erprobt werden – die Dauer ist auf vier statt sonst üblich acht Jahre begrenzt.
„Die Übernahme ärztlicher delegierter Tätigkeiten und Leistungen durch entsprechend qualifiziertes Personal hat die Funktion, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und zu unterstützen. In der Regel können Angehörige nicht ärztlicher Gesundheitsberufe aber trotz hohem teilweise akademischem Qualitäts- und Ausbildungsniveau keine ganzheitliche medizinische Betrachtung leisten“, konstatierte Gassen.
Er verwies hierzu auf die von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) klar formulierten Grundsätze zur Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen – wie sie unter anderem im Konzept „KBV 2025: Strukturen bedarfsgerecht anpassen – Digitalisierung sinnvoll nutzen“ niedergelegt sind.
In dem am 3. Mai von der KBV-Vertreterversammlung verabschiedeten Papier heißt es, ein Direktzugang zu nicht ärztlichen und nicht psychotherapeutischen Gesundheitsberufen könne „qualitativ und wirtschaftlich kein Ansatz einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung“ sein.
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