Ausbildungsreform: Psychotherapeuten lehnen Modellstudiengänge zur Psychopharmakaverordnung ab

Berlin – Nach deutlicher Kritik von Ärzten und Psychologen hat sich heute die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hinter die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Ausbildung der Psychotherapie gestellt.
Kernstück des Entwurfes für ein „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ aus dem Bundesgesundheitsministerium vom 4. Januar ist ein fünfjähriges Hochschulstudium der Psychotherapie, „das gezielt auf die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie zugeschnitten ist“. Das Studium soll aus einem dreijährigen Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden zweijährigen Masterstudiengang bestehen. Anschließen soll sich ein vertiefender Kompetenzerwerb in der Psychotherapie mit Erwachsenen oder mit Kindern und Jugendlichen.
„Es freut uns besonders, dass die Notwendigkeit der qualifizierten ambulanten Weiterbildung anerkannt wurde und die bewährten Ausbildungsinstitute zukünftig als Weiterbildungsinstitute vorgesehen sind“, sagte Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der DPtV.
Diese Struktur ermögliche eine umfassendere Qualifizierung als bisher, denn nach dem Studium müssten die Psychotherapeuten in der Weiterbildungszeit sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich berufstätig sein, bevor sie sich selbstständig niederlassen dürften. „Im ambulanten Bereich sollte allerdings eine Förderung der Weiterbildung vorgesehen werden; eine dem stationären Bereich vergleichbare Vergütung ist sonst wahrscheinlich kaum möglich“, gibt Lubisch zu bedenken.
„Auch zum Studium haben wir noch Änderungsvorschläge“, erklärte Lubisch. So sollte deutlicher formuliert werden, dass alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren fachkundig gelehrt werden müssen. Außerdem wäre ein analog dem ‚Praktischen Jahr‘ angelegtes elftes Semester sinnvoll, damit vor der Approbationsprüfung Erfahrungen in Einrichtungen der Regelversorgung erworben werden.
Ablehnung des Modellstudiengangs zur Psychopharmakaverordnung
„Den vorgesehenen Modellstudiengang zur Erlangung der Verordnungskompetenz für Psychopharmaka lehnen wir weiterhin ab“, stellte Lubisch klar. Der Referentenentwurf will solche „Modellversuchsstudiengänge zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen“ ermöglichen.
Die Ärzteschaft lehnt solche Modellstudiengänge grundlegend ab. Eine sichere Verordnung von Psychopharmaka sei nur auf der Grundlage eines Medizinstudiums möglich, erklärte die Bundesärztekammer (BÄK). „Die Verordnung von Medikamenten von medizinisch nicht umfassend ausgebildeten Psychotherapeuten stellt eine Gefahr für die Patienten dar“, heißt es vom Spitzenverband ZNS.
Aus Sicht der BÄK darf die Ausbildungsreform darüber hinaus nicht dazu führen, dass getrennte Versorgungsbereiche entstehen beziehungsweise die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen aus dem medizinischen Versorgungsbereich ausgegliedert wird. Eine ausführliche Stellungnahme zu dem vorgelegten Referentenentwurf, in der unter anderem auf die Implikationen für die ärztliche Weiterbildung, auf die wissenschaftliche Bewertung psychotherapeutischer Verfahren und auf die Befugnisse von nichtärztlichen Psychotherapeuten eingegangen wird, ist nach Auskunft der BÄK in Arbeit.
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