Ärzteschaft

Bundesärztekammer übt Kritik an Reformplänen für Psychotherapeuten­ausbildung

  • Montag, 21. Januar 2019
/Paolese, stockadobecom
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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich erneut mit Nachdruck gegen den Referentenentwurf für eine Ausbildungsreform der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus dem Bundesgesundheits­ministerium (BMG) gestellt. Sie befürchtet eine Verschlechterung der Versorgung psychisch Kranker.

„Der Entwurf verfehlt völlig das Ziel einer verbesserten Ausbildung in diesem wichtigen Versorgungsbereich“, heißt es aus der BÄK. Er führe zu einer Gefährdung der Patienten. Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen dürften nicht aus dem medizinischen Versorgungssystem ausgegliedert werden. Die vorgeschlagene Ausbildungsreform der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten würde unweigerlich zu getrennten Versorgungsbereichen führen, kritisiert die BÄK.

Anstatt auf eine ganzheitliche Behandlung komplexer Krankheitsbilder hinzuwirken, bedrohe die Reform eine individuelle, somatische wie psychische Aspekte integrierende Versorgung der Patienten, erklärte die BÄK. „Diese Reform führt damit zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung.“

Während im Arbeitsentwurf der Reform die Berufsbezeichnung noch ausgeklammert worden war, hat sich das BMG nun für den Begriff „Psychotherapeutin/Psycho­thera­peut“ entschieden. „Weil künftig das Psychologiestudium nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist, ist der Zusatz ‚psychologisch‘ nicht mehr passend“, heißt es in der Begründung. Ärzte, die überwiegend oder ausschließlich psychothera­peutisch arbeiten, sollen den Zusatz „ärztlich“ führen können.

Die Bundesärztekammer zeigt sich unzufrieden. Sie bezeichnete die vorgesehene Berufsbezeichnung Psychotherapeut als „Mogelpackung“. „Dadurch werden Patienten in die Irre geführt. Man kann nicht einen Behandlungsansatz zu einem Beruf erheben und darüber hinwegtäuschen, dass auch Ärzte als hoch qualifizierte Psychotherapeuten tätig sind“, heißt es in der Kritik.

Mit der vorgesehenen Bezeichnung werde Patienten „vorgegaukelt“, sie erhielten auf Basis höherer Qualifikation psychotherapeutische Verfahren. Das sei politisch, vor allem aber medizinisch nicht zu verantworten. Die jeweilige fachliche Expertise sowie deren Grenzen müssten klar erkennbar bleiben.

Das BMG sieht darüber hinaus mit dem Entwurf die Möglichkeit von Modell­studien­gängen vor, mit dem Ziel, „die Kompetenzen zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen zu erweitern. Dies erfolgte allerdings gegen das Votum des 32. Deutschen Psychotherapeutentages im Mai 2018, der sich gegen die Einführung eines solchen Modellstudienganges ausgesprochen hatte.

Aus gutem Grund sei die Verordnung von Arzneimitteln allein Ärzten vorbe­halten, erklärt die BÄK. Denn eine sichere und schonende Anwendung von Psychopharmaka sei nur auf der Grundlage eines Medizin­studiums möglich. „Eine Verordnung durch Nicht-Ärzte gefährdet die Sicherheit der Patienten, die aufgrund ihrer Erkran­kung besonders zu schützen sind, in ganz erheblichem Maße.“

Die Bundesärztekammer fordert das Bundesgesundheitsministerium deshalb auf, den Referentenentwurf umfassend in ihrem Sinne zu überarbeiten. Eine ausführliche Stellungnahme soll bis zum 30. Januar vorliegen. Diesen Termin hat das BMG Kammern sowie Berufs- und Fachverbänden für eine Einschätzung des Gesetzentwurfes gesetzt.

Kritik auch aus Hessen

Neben der BÄK übte unter anderem auch die Landesärztekammer Hessen Kritik. Sie wendet sich ausdrücklich gegen die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nicht-ärztliche Berufsgruppen. So lehnt die Kammer etwa die Verordnung von Psychopharmaka durch Personen ohne Medizinstudium „aufs Schärfste“ ab. Die sichere Verordnung von Psychopharmaka sei nur auf Grundlage eines Medizinstudiums möglich.

„Wir lehnen diesen Referentenentwurf ab, da er die Patientenversorgung gefährdet“, erklärte Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Sollte das BMG am geplanten Studiengang festhalten, fordert die Landesärztekammer Hessen eine grundlegende Überarbeitung. Die Neuregelung müsse deutlich machen, dass der Abschluss des Direktstudiums nicht zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie befähige.  Dies dürfe erst nach erfolgreichem Abschluss der anschließenden Weiterbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren erlaubt sein.

„Die postgraduale Weiterbildung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten muss unbedingt erhalten bleiben“, betont Pinkowski. „Nur so kann verhindert werden, dass die Patientenversorgung in Hessen in zwei unterschiedliche Versorgungsbereiche zerfällt.“

PB

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