Ausbildungsvergütung für Pflegehilfskräfte in Sachsen-Anhalt ab August

Sangerhausen – Angehende Pflegehilfskräfte in Sachsen-Anhalt sollen ab August eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung beschlossen.
Nun ist der Landtag in Sachsen-Anhalt am Zug. Die Ausbildungsvergütung soll sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bekannt gibt.
Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung den Angaben zufolge auf 620 Euro festgelegt. Ab dem Ausbildungsjahr 2024 wird mit 650 Euro kalkuliert. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2,4 Millionen Euro für die Ausbildungsvergütung im Landeshaushalt zur Verfügung.
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, dass die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe für junge Menschen dringend erhöht werden müsse, auch um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken.
„Bis 2035 braucht Sachsen-Anhalt rund 24.000 neue Arbeitskräfte in der Pflege. Dass ein hoher Bedarf an Pflegehelferinnen und Pflegehelfern besteht, hat die Coronapandemie noch einmal verdeutlicht“, so die SPD-Politikerin.
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