Politik

Ausländer in Pflegeberufen in Baden-Württemberg vor Abschiebung geschützt

  • Montag, 19. November 2018
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Stuttgart – Ausländer, die in Deutschland einen Pflegeberuf erlernen, sollen in Baden-Württemberg künftig vor einer Abschiebung geschützt werden. Mit der neuen Regelung der Landesregierung soll der dringende Bedarf an Alten- und Krankenpflegern gedeckt werden.

„Wir werden sie nicht abschieben, sodass sie die Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung und dann noch zwei Jahre im Land bleiben können“, teilte der auch für Migration zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart mit. Man setze damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD schon jetzt auf Landesebene um.

Auch Bayern hat bereits eine solche Regelung für Ausländer, deren Asylanträge abgelehnt sind. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) lobte nach Angaben seines Sprechers den seit Langem erwarteten Erlass Strobls. „Damit gewinnen wir dringend benötigte zusätzliche Fachkräfte für die Pflege und bieten Geflüchteten eine wichtige Integrationsperspektive“, sagte Lucha einer Mitteilung zufolge. Geflüchtete, die hier arbeiteten, die Sprache lernten und sich nichts zu Schulden kommen ließen, müssten in Deutschland bleiben dürfen.

Auch Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nannte die „Ermessensduldung“ einen wertvollen Schritt wegen des hohen Bedarfs an Fachkräften. Zugleich machte Strobl deutlich, dass es um einen auf den Bedarf an Pflegepersonal ausgerichteten Weg gehe. Es gehe nicht darum, allen abgelehnten Asylbewerbern grundsätzlich ein Bleiberecht zu gewähren.

Ausländische Straftäter oder Migranten, die ihre Identität verschleierten, seien ausgeschlossen von der Regelung. Nach Darstellung des Innenministeriums sind Einrichtungen auch verpflichtet, die Ausländerbehörde über einen Abbruch der Helferausbildung zu informieren. Damit verliere die Duldung ihre Gültigkeit. Ausländer müssten dann ausreisen. Ein Wechsel des Ausbildungsplatzes sei nicht möglich.

Die Grünen, die in Baden-Württemberg mit dem Juniorpartner CDU regieren, fordern schon seit Längerem ein Bleiberecht für Flüchtlinge, die in der Pflege arbeiten. Der sozialpolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Thomas Poreski, sprach deshalb von einer guten Nachricht, die in der Behördensprache so bezeichnete Drei-plus-zwei-Regelung auf Helferberufe auszuweiten. „Das ist aber auch eine gute Nachricht für unsere Einrichtungen und Betriebe. Sie brauchen dringend helfende und zupackende Hände – jetzt haben sie Rechtssicherheit.“

Bundesweit fehlen in den Pflegeheimen und Krankenhäusern Zehntausende Kräfte. Eine deutschlandweit einheitliche Regelung, nach der Flüchtlinge, die in der Pflege eine Ausbildung machen, nicht abgeschoben werden, gibt es noch nicht.

Die AfD etwa sieht einen Verbleib von Migranten auf diesem Weg kritisch. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz gilt zwar als Unterstützerin einer solchen Lösung, wie es sie jetzt in Baden-Württemberg gibt. Allerdings hatte Stiftungsvorstand Eugen Brysch im April auch vor einen „gefährlichen Lockruf für Jedermann“ gewarnt. In der Pflege brauche es neben Geschick und Professionalität auch Einfühlungsvermögen, hatte er gesagt.

dpa

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