Politik

Außerklinische Intensivpflege jetzt Thema im G-BA

  • Freitag, 16. Oktober 2020
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Berlin – Damit Patienten, die auf eine außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, künftig besser versorgt werden, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die ent­sprechenden Rahmenbedingungen definieren. Diesen Arbeitsauftrag aus dem Intensiv­pflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) hat der G-BA gestern aufgegriff­en und das Beratungsverfahren eingeleitet.

Die neuen Vorgaben zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege sollen helfen, Fehlanreize in der Versorgung zu beseitigen und die individuelle bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen zu stärken.

„Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, den äußerst komplexen Leistungs­anspruch auf außerklinische Intensivpflege zu konkretisieren und im Sinne der Pflegebe­dürfti­gen auszugestalten“, erklärte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.

Um Betroffenen eine Pfle­ge­situation zu bieten, die möglichst viel Selbstbestimmung er­öffne und zugleich eine gute Versorgung biete, werde es qualitätssichernde Anforderun­gen geben. Diese sollen sich insbesondere auf die Zusammenarbeit der Leistungserbrin­ger beziehen, auf die besondere Qualifikation der verordnenden Ärzte sowie auf die Auf­gabe, das patientenindividuelle Therapieziel festzustellen.

Teil des neuen Leistungsanspruchs wird es beispielsweise auch sein, dass bei den künst­lich beatmeten Patienten zukünftig mit jeder Verordnung geprüft wird, ob eine Entwöh­nung von der Beatmung möglich ist oder nicht, um bestehende Potenziale besser zu er­kennen und auf die Entwöhnung gezielter hinzuwirken.

Die Umsetzungsfrist für den G-BA sei mit zwölf Monaten sehr knapp bemessen, so Lelge­mann, darauf habe man auch im Gesetzgebungsverfahren eindringlich hingewiesen. Um­so wichtiger sei es jetzt, dass die Träger- und Patientenorganisationen des G-BA zügig beraten.

„Vorfestlegungen gibt es nicht, auch wenn es in der Öffentlichkeit immer wieder anders­lautende Befürchtungen gab. Sobald in den Gremien des G-BA ein weitgehend konsen­tierter Regelungsentwurf vorliegt, werden wir eine breite Fachöffentlichkeit auffordern, sich in einem strukturierten Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Details zu äußern“, betonte Lelgemann.

Die Neuregelungen zur außerklinische Intensivpflege sind bei der Opposition und Be­troffenen bis zum Schluss auf heftige Kritik gestoßen. Sie befürchten, dass ihr Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt werden könnte. Der Gesetzentwurf war mehrfach über­arbeitet worden.

EB/aha/may

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