Australien erlaubt Flüchtlingen Behandlung in Australien

Canberra – Australien erlaubt Geflüchteten aus den Lagern in Nauru und Papua Neuguinea die Einreise für ärztliche Behandlungen. Die Verabschiedung des sogenannten Medivac-Gesetzes „wird unschuldigen Menschen die Behandlung ermöglichen, die sie benötigen und verdienen“, heißt es in einer heute veröffentlichten Erklärung des Flüchtlingsdienstes der Jesuiten (JRS). „Die Australier sollten stolz darauf sein, dass wir uns als Gemeinschaft, Zivilgesellschaft und Parlament angesichts der Angstkampagne für Fairness und Menschenwürde entschieden haben", so JRS-Direktorin Carolina Gottardo.
Beide Parlamentskammern hatten am späten Dienstagabend mit den Stimmen der oppositionellen Labor-Partei, der Grünen und unabhängiger Abgeordneter das Medivac-Gesetz verabschiedet. Das Ergebnis bedeutet eine empfindliche Niederlage für die konservative Minderheitsregierung von Premierminister Scott Morrison.
Australien interniert Bootsflüchtlinge in Hochsicherheitslagern
Zur Abschreckung von Bootsflüchtlingen interniert Australien Asylsuchende in Hochsicherheitslagern auf dem Territorium der Inselrepublik Nauru in der Südsee sowie auf Manus in Papua Neuguinea. Teil der mit der Bedrohung der Sicherheit Australiens begründeten Abschreckungsstrategie war bisher die Weigerung, Geflüchtete zur medizinischen Behandlung nach Australien zu überführen. Nach dem neuen Gesetz müssen Flüchtlinge nun zur Behandlung nach Australien gebracht werden, wenn ihre Krankheiten in den Lagern nicht angemessen therapiert werden können und zwei Ärzte der Überweisung auf den Kontinent zugestimmt haben.
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst verwies auf einige Beispiele für die Folgen der bisherigen Praxis aus den letzten beiden Jahren. Demnach wurde einem todkranken Krebspatienten die Palliativpflege in Australien verweigert. In Nauru wurde ein Kind dreimal vergewaltigt, bevor es nach Australien evakuiert wurde. In Papua Neuguinea starb ein Mann an einer therapierbaren Sepsis, weil sie nicht adäquat behandelt werden konnte.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: