Politik

Ausweitung der Lebendspende umstritten

  • Mittwoch, 30. Januar 2019
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Berlin – Bei der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur von der Bundes­regierung geplanten Reform der Organspendenpraxis in Krankenhäusern gab es von den Gesundheitsexperten nur wenig Kritik am Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Er beinhalte geeignete Regelungen, um die Zahl der Spenden zu erhöhen, meinte der Großteil der Experten.

Intensiv diskutiert wurde hingegen ein Antrag der FDP-Fraktion, in dem sich die Partei für eine liberalere Organspendenpraxis ausspricht. So sollten vermehrt altruistische Organlebendspenden ermöglicht werden, um die Zahl der verfügbaren Organe zu erhöhen. Bislang ist hierzulande eine Lebendspende nur zwischen Menschen erlaubt, die sich sehr nahestehen, wie Eltern, Geschwister oder Ehepartner.

Den Liberalen zufolge sollte eine Organlebendspende jedoch künftig auch möglich sein, ohne dass zwischen Spender und Organempfänger ein besonderes Näheverhältnis besteht. Denkbar sei beispielsweise eine Überkreuzspende zwischen zwei Paaren. Darüber hinaus sollten anonyme, nicht zielgerichtete Lebendspenden an einen Organpool zulässig sein. Die FDP fordert in ihrem Antrag zudem, das derzeit geltende Subsidiaritätsprinzip zu streichen. Dieses schreibt derzeit vor, dass eine mögliche postmortale Spende der Lebendspende vorzuziehen ist – auch wenn von einer nahestehenden Person ein Organ angeboten werde.

Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) begrüßt grundsätzlich weitergehende Spendenmöglichkeiten. Angesichts des dramatischen Mangels an Spenderorganen und 8.000 aktiv gemeldeten Menschen auf der Warteliste für eine Niere, müsse man über alle Möglichkeiten nachdenken, sagte Bernhard Banas von der DTG bei der heutigen Anhörung. Eine Lebendspende stelle eine wichtige Überlebenschance dar. Auch altruistische Lebendspenden, Überkreuz-Lebendspenden zwischen Paaren und Kettentransplantationen seien sinnvoll.

Ähnlich äußerte sich der Wirtschaftswissenschaftler Axel Ockenfels von der Universität zu Köln. Die Transplantationsregelungen in Deutschland seien im internationalen Vergleich besonders restriktiv. Paare würden deshalb zunehmend für Überkreuz­spenden ins Ausland gehen. Ockenfels sprach sich deshalb dafür aus, die Möglich­keiten für Lebendspenden zu erweitern.

Sorgen vor einem möglichen Organhandel seien aus seiner Sicht unbegründet, da beide Seiten ein Organ geben sowie erhalten würden. Zudem plädierte der Wissenschaftler dafür, das Subsidiaritätsprinzip zu streichen. Eine Lebendspende erziele meist bessere Erfolge als eine postmortale Spende. Es gebe keinen Grund, diese der Lebendspende vorzuziehen.

Egbert Trowe, Sprecher der Lebertransplantierten Deutschland, votierte gegen eine Ausweitung der Lebendspende. Sie könne schwere Nebenwirkungen für den Spender zur Folge haben, bei dem in einen gesunden Organismus eingegriffen werde.

ER/hib

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