„Baby Powder“-Strafe für Johnson & Johnson gesenkt

St. Louis – Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) kommt im Rechtsstreit um angeblich krebserregende Körperpflegeprodukte glimpflicher davon als bisher gedacht.
Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Missouri senkte die im Juli 2018 von einer Geschworenenjury verhängten Schadenersatz- und Strafzahlungen gestern von 4,7 Milliarden auf 2,1 Milliarden Dollar (1,9 Milliarden Euro).
Geklagt hatten 22 an Eierstockkrebs leidende Frauen. Sie machen J&J-Produkte wie das Körperpuder „Baby Powder“ für ihre Erkrankungen verantwortlich und warfen dem Konzern vor, Gesundheitsgefahren verschwiegen zu haben.
Johnson & Johnson wies die Vorwürfe zurück, doch der Schuldspruch wurde im Berufungsverfahren aufrechterhalten. Das Unternehmen ist mit Tausenden weiteren US-Klagen konfrontiert.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: