Baden-Württemberg: Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung geklärt
Stuttgart – Krankenkassen und Rettungsdienstorganisationen in Baden-Württemberg haben den Streit um die Finanzierung der Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Sanitäter beigelegt. Jürgen Lämmle, Amtschef des baden-württembergischen Sozialministeriums teilte vergangenen Donnerstag mit, dass die Notfallsanitäterausbildung im kommenden Oktober beginnen könne. Die Vereinbarung habe eine Laufzeit von einem Jahr. 2015 wolle man sich erneut zusammensetzen, um aufgrund der bis dahin gewonnenen Erfahrungen eine längerfristige Vereinbarung zu treffen.
„Ich freue mich, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für diese wichtige neue Ausbildung gerecht geworden sind und eine Lösung gefunden haben“, sagte Lämmle. Das Sozialministerium hatte das Gespräch moderiert.
Auch Udo Bangerter, Sprecher des Deutschen Roten Kreuzes Baden-Württemberg, begrüßte die getroffenen Vereinbarungen, betonte aber, dass es noch offene Details gebe. Auf was man sich konkret geeinigt hatte, wollten weder das Ministerium noch die Krankenkassen und Rettungsdienstorganisationen sagen.
Bislang war strittig, wer die Ausbildung bezahlen soll. Der Bund hatte den Ländern mitgeteilt, dass die gesamten Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssten. Dies steht jedoch nicht im Gesetzestext, sondern lediglich in der Gesetzesbegründung.
Seit Anfang des Jahres ist das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schafft mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungsassistenten tritt. Die Ausbildung wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem erhält der Notfallsanitäter weitere Aufgaben.
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