Politik

Baden-Württemberg lockert Einzelzimmervorgabe für Pflegeeinrichtungen

  • Montag, 2. September 2019
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Stuttgart – Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat auf den Mangel an Kurzzeit­pfle­geplätzen im Land reagiert. Die Behörden können Pflegeeinrichtungen unter be­stimmten Voraussetzungen bis zum Jahr 2034 von der Regel befreien, nach der es grund­sätzlich Ein­zel­zimmer geben soll.

Bestehende Doppelzimmer müssen nicht in Einzelzimmer umgewandelt werden, wenn die Zimmer verbindlich und dauerhaft für die Kurzzeitpflege reserviert werden und größer als 22 Quadratmeter sind. Ein Sprecher von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) bestä­tigte einen Bericht der Stuttgarter Zeitung und der Stuttgarter Nachrichten.

Die Verordnung, die die Einzelzimmer vorschreibt, war 2009 in Kraft getreten. Für die Um­­set­zung gab es aber eine Übergangsfrist, die jetzt ausläuft. Die Verordnung sieht vor, dass jeder alte Mensch ein Recht auf ein Einzelzimmer hat.

dpa

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