Baden-Württemberg lockert Einzelzimmervorgabe für Pflegeeinrichtungen

Stuttgart – Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat auf den Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen im Land reagiert. Die Behörden können Pflegeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Jahr 2034 von der Regel befreien, nach der es grundsätzlich Einzelzimmer geben soll.
Bestehende Doppelzimmer müssen nicht in Einzelzimmer umgewandelt werden, wenn die Zimmer verbindlich und dauerhaft für die Kurzzeitpflege reserviert werden und größer als 22 Quadratmeter sind. Ein Sprecher von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) bestätigte einen Bericht der Stuttgarter Zeitung und der Stuttgarter Nachrichten.
Die Verordnung, die die Einzelzimmer vorschreibt, war 2009 in Kraft getreten. Für die Umsetzung gab es aber eine Übergangsfrist, die jetzt ausläuft. Die Verordnung sieht vor, dass jeder alte Mensch ein Recht auf ein Einzelzimmer hat.
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