Politik

Baden-Württemberg will Ärzte bei Einstellung besser überprüfen

  • Montag, 1. Juli 2013

Stuttgart – Das Baden-Württembergische Sozialministerium hat einen Mehr-Punkte-Plan vorgestellt, um Ärzte künftig vor ihrem Arbeitsbeginn in einer Klinik oder Praxis besser zu überprüfen und damit zu gewährleisten, dass sie ihren Beruf ausüben dürfen und können.

Nach den Vorstellungen von Ministerin Karin Altpeter (SPD) sollen

  • bei Berufserlaubnissen Befristungen intensiver überprüft werden

  • Kliniken sich bei Ärzten aus dem Ausland Unbedenklichkeitsbescheinigung („certificate of good standing“) des Herkunftslandes vorlegen lassen

  • Kliniken durch Vorlage eines Führungszeugnisses überprüfen, ob die Approbation entzogen oder zum Ruhen gebracht wurde

  • die Kliniken bei der Kammer anfragen, ob Bewerber dort gelistet sind.

  • Es soll außerdem sichergestellt werden, dass Vermittlungsagenturen die Qualifikation der zu vermittelnden Ärzte vor der Vermittlung an Krankenhäuser prüfen.

  • Dies soll auch bei Honorarärzten gelten. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft habe sich bereit erklärt, eine Checkliste insbesondere für die Beschäftigung von Honorarärzten zu erarbeiten.

  • Die Landesärztekammer soll von der Approbationsbehörde künftig informiert werden, an wen eine Approbation erteilt wurde. Kammermitglieder haben die Pflicht, sich innerhalb eines Monats bei der Kammer zu melden. Oftmals kommen die Kammermitglieder ihrer Meldepflicht jedoch nicht nach, so dass der Kammer eine effektive Überwachung der Berufspflichten schwer fällt.

  • Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, die Anstellung und die Beendigung des Anstellungsverhältnisses eines Arztes bei der Landesärztekammer zu melden. Hierdurch könnte die Einhaltung der Meldeverpflichtung beispielsweise auch bei Ärzten, die in einem anderen Bundesland approbiert wurden, effektiv überwacht werden. Weiterhin wäre sichergestellt, dass bei der Kammer aktuelle Informationen über die jeweilige Beschäftigungsstelle vorliegen.

  • Das Landesprüfungsamt soll künftig bei Entscheidungen über Widerruf, Rücknahme und Anordnung des Ruhens der Approbation die zuständigen Behörden aller Bundesländer unterrichten.

Hintergrund der Maßnahmen ist der Skandal um einen niederländischen Honorararzt, der in Baden-Württemberg jahrelang unentdeckt gearbeitet hatte, obwohl er in einen großen medizinischen Strafprozess in den Niederlanden verwickelt war.

hil

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