BÄK: Erweiterte Meldepflicht erfordert mehr Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hält die geplante Ausweitung der Meldepflichten für bestimmte Krankheitserreger mit Resistenzen prinzipiell für sinnvoll. Vor allem bei resistenten Erregern und Gonokokken sei aufgrund des voraussichtlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses eine Meldepflicht empfehlenswert. Dagegen hält die BÄK den Aufwand bei der Meldung der Clostridium difficile für zu hoch.
Im Vorfeld einer Ausweitung sei zudem zu klären, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst den damit verbundenen Zuwachs an Aufgaben stemmen solle. „Schon derzeit kann das große Spektrum der Pflichtaufgaben im Bereich des Infektionsschutzes mit einem eher kleiner werdenden Personalbestand in vielen Gesundheitsämtern nicht mehr abgedeckt werden“, hieß es dazu in einem Kommentar der BÄK zu dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Deswegen sei es unabdingbar, mehr Personal für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung zu stellen. Laut Kammer setzt das BMG bei seinen Berechnungen die Zahl der Zusatzstunden als zu niedrig an. Während der Referentenentwurf von einem Mehraufwand von 44.370 Stunden in den Gesundheitsämtern ausgeht, rechnet die BÄK mit 133.000 bis 222.000 Stunden zusätzlich.
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