BÄK unterstützt Regierungspläne für Reform der Ärzteausbildung

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt die von der Bundesregierung geplante Änderung der ärztlichen Approbationsordnung „Deutsche Ärztetage haben schon seit langem mehr Praxisnähe im Studium, familienfreundliche Studienbedingungen und neue Regelungen für das Staatsexamen gefordert“, erklärte BÄK-Präsident Ulrich Montgomery.
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte sieht unter anderem die Abschaffung des heftig umstrittenen Hammerexamens vor. Stattdessen soll der schriftliche Teil des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlagert werden.
„Dass angehende Ärzte die erforderlichen theoretischen Kenntnisse nachweislich erworben haben, bevor sie sich während des Praktischen Jahres klinisch-praktische Erfahrungen und Fertigkeiten aneignen, ist didaktisch sehr sinnvoll“, lobte Montgomery.
Der BÄK-Präsident betonte, dass der Änderungsentwurf zudem geeignete Maßnahmen für den Kampf gegen den Ärztemangel enthalte. Besonders wichtig sei, dass den Medizinstudierenden die Arbeit von Hausärzten näher gebracht werde: „Wer schon im Studium Einblick in das interessante und vielfältige Tätigkeitsspektrum von Hausärzten erhält, der entschließt sich später eher zu einer Laufbahn in der Allgemeinmedizin“, sagte er.
Auch die vorgesehene Neuregelung, das praktische Jahr auf Wunsch auch in Teilzeit absolvieren zu können, stößt bei der BÄK auf Zustimmung. „Das ermöglicht vielen Studierenden, Familie und Studium besser in Einklang bringen und ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen“, so der Kammerchef.
Gut sei auch, dass das praktische Jahr künftig außerhalb der Uniklinik oder den ihr zugeordneten Lehrkrankenhäusern absolviert werden könne. Dies erweitere nicht nur die Wahlmöglichkeiten für die Studierenden, dadurch stiegen auch die Chancen für Kliniken auf dem Land, Nachwuchs für die Patientenversorgung zu gewinnen. Positiv hob der BÄK-Präsident zudem hervor, dass künftig neben der Palliativmedizin auch die Schmerzmedizin ausdrücklich in die Approbationsordnung aufgenommen werden soll. hil
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