Bahr fordert alle Kassen zur Rückzahlung der Praxisgebühr auf

Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, dem Vorbild der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) zu folgen und die Praxisgebühr für Zahnarztbesuche zu erstatten. Er begrüße, dass die HEK als erste Kasse die Versicherten am derzeitigen Finanzüberschuss beteilige, sagte Bahr der Bild-Zeitung vom Freitag.
„Hoffentlich folgen viele Kassen diesem Beispiel. Zudem wird so ein zusätzlicher Anreiz für mehr Zahngesundheit gesetzt, das sollte Schule machen“, so der Bundesgesundheitsminister.
Die HEK hat angekündigt, ihren Versicherten rückwirkend zum 1. Januar die Praxisgebühr bei Zahnarztbesuchen erstatten. Die zehn Euro pro Quartal für Zahnarztbehandlungen sollen über das Bonusprogramm der Kasse zurückerstattet werden.
Auch der NAV-Virchow-Bund begrüßte den HEK-Beschluss: „Der Anfang ist gemacht, die HEK zeigt, wo der Weg hingehen muss“, lobte der Bundesvorsitzende Dirk Heinrich. Von der Entscheidung müsse nun das Signal an Politik und Krankenkassen ausgehen, dass die Zehn-Euro-Abgabe überholt sei und umgehend abgeschafft gehöre.
„Zusätzliche Kurangebote und Gratis-Fitnesskurse sind reine Marketingmaßnahmen, die den Patienten nicht weiterhelfen“, so Heinrich. Die Praxisgebühr ärgere dafür jeden und halte Arme vom Arztbesuch ab. „Daher ist die Abschaffung der Gebühr der sinnvollste Weg, die überschüssigen Milliarden an die Versicherten zurückzugeben“, erklärte der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands.
Der Ärzteverband Hartmannbund bewertete den Schritt der Hanseatischen Krankenkasse hingegen kritisch. Es handele sich „sicherlich nicht automatisch um eine Blaupause für den gesamten ärztlichen Sektor“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbands, Michael Rauschen, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. „Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen bildet in verschiedener Hinsicht eine andere Wirklichkeit ab als bei anderen ärztlichen Leistungen“, betonte er.
Generell müssen Patienten für die zwei klassischen Kontrolluntersuchungen pro Jahr beim Zahnarzt keine Praxisgebühr zahlen. Die Gebühr wird erst bei weiteren Untersuchungen und Behandlungen fällig.
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