Politik

Bahr weist Kritik an PID-Verordnung zurück

  • Montag, 26. November 2012

Düsseldorf – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat Kritik an seiner Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) zurückgewiesen. Die Zahl der PID-Zentren sei „sehr wohl begrenzt“, auch wenn im Gesetz nicht eine Anzahl festgelegt werden könne, sagte Bahr der Rheinischen Post vom Samstag. Schon allein aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen werde es aber „nur wenige Zentren geben können“. Die Zahl der PID-Fälle sei davon unabhängig, meinte der Minister. Experten rechneten mit jährlich etwa 200 bis 300 Fällen, in denen ein künstlich gezeugter Embryo auf schwere Erbkrankheiten untersucht werde, bevor er der Mutter eingepflanzt werde. Eine Ethikkommission müsse über jeden einzelnen Fall entscheiden.

Der Deutsche Ethikrat hatte am Freitag Nachbesserungen bei der von der Bundesre­gierung verabschiedeten Rechtsverordnung für die PID gefordert. Der Ethikrat mahnte, „den Grundsatz der ausnahmsweise eng begrenzten Zulassung einer PID“ zu wahren, und kritisierte fehlende Transparenz und ungenügende Kontrollmöglichkeiten durch den Gesetzgeber. Außerdem werde die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzt und es fehlten Verfahrensvorgaben für die Ethikkommissionen.

Bahr wies in dem Interview den Vorwurf zurück, dass sich die betroffenen Paare die Ethikkommission aussuchen könnten, von der sie ihren Fall beurteilen ließen, so dass es zu einem „Kommissions-Hopping“ komme. „Es handelt sich immer um Einzelfallent­scheidungen. Zudem kann sich die Lage, in der Menschen sich befinden, ändern, so dass die Fälle damit neu oder anders bewertet werden müssen“, meinte der Minister. Das Verfahren sei transparent, betonte Bahr. Die Antrag stellende Frau müsse darlegen, wenn sie auch schon bei anderen Kommissionen einen Antrag gestellt habe.

Kritik kam auch von Vertreter von Union und der Kirche. Sie warnten vor einer zunehmenden Selektion von Behinderten durch die PID. „Es gibt einen Druck zur Pränataldiagnostik und bei auffälligem Befund zur Abtreibung“, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Er kritisierte eine Doppelgesichtigkeit der Debatte. Einerseits werde betont, dass Menschen mit Behinderungen das Leben bereicherten. Andererseits werde mit Leid und Verzweiflung der Eltern behinderter Kinder argumentiert.

„Die Pränataldiagnostik befördert in unserer Gesellschaft eine Mentalität der vorgeburt­lichen Selektion“, betonte ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz. Eltern mit einem behinderten Kind gerieten immer mehr unter Rechtfertigungsdruck. Das Streben, einen immer perfekteren Menschen „herbeizuforschen“, sei zutiefst inhuman.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer sagte, ihn beunruhige die Tendenz, dass Menschen mit Behinderung „generell als unerwünscht angesehen“ würden. Mit Blick auf die Pränataldiagnostik forderte er eine bessere Aufklärung. Er äußerte den Verdacht, die Art der Beratung könnte ein Grund dafür sein, dass heute neun von zehn Kindern mit Down-Syndrom abgetrieben werden.

kna

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