Politik

PID-Verordnung: Bund und Länder räumen Streitpunkte aus

  • Dienstag, 29. Januar 2013

Berlin – Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Beschluss des Bundestags zu Gentests an Embryonen kann das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden. Bundesregierung und Länder haben sich nach monatelangem Streit auf eine Verschärfung der von Bundes­gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Rechtsverordnung zur Präimplan­tationsdiagnostik (PID) geeinigt, wie die Berliner Zeitung am Dienstag berichtet.

Demnach soll entgegen den ursprünglichen Plänen von Bahr die Zahl der PID-Zentren, in denen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen möglich sein sollen, nun doch begrenzt werden. Somit soll es keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung solle vielmehr im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Damit soll die Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden. Auch der Deutsche Ethikrat hatte eine Begrenzung der Zentren gefordert.  

Im Gegenzug würden die Bundesländer ihre Forderung fallen lassen, in jedem Land nur eine Ethikkommission zu erlauben, berichtet die Zeitung weiter. Darauf wollte sich Bahr nicht einlassen. Die Ethikkommissionen sollen in jedem Einzelfall prüfen, ob Eltern eine PID vornehmen lassen dürfen.   

Die geänderte Rechtsverordnung zur PID soll an diesem Freitag vom Bundesrat beschlossen werden. Das PID-Gesetz war nach langer Diskussion bereits im Sommer 2011 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Gentests sind aber erst erlaubt, wenn die Verordnung in Kraft tritt. Beim PID-Verfahren werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche schwere Erbkrankheiten untersucht.

Erlaubt sind Gentests an Embryonen nur dann, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Eine vorherige Beratung ist Pflicht. Schätzungen zufolge könnten in Deutschland 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen.  

„Ich glaube, dass wir jetzt eine gute und sachgerechte Verordnung vorgelegt haben, die für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft und die die Länder mit gutem Gewissen mittragen können“, sagte Bahr der Rheinischen Post vom Dienstag. Der Bundestag habe sich in einem engen Rahmen für die PID ausgesprochen, das würde nun ausgeführt. 

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium sagte am Dienstag, es sei noch nicht bekannt, ob die Länder auf die Vorschläge des Ministeriums eingehen. „Es wäre aber gut, damit bald Rechtsklarheit herrscht und betroffene Paare die PID durchführen dürfen", erklärte ein Sprecher.

afp

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