Bahr will mehr Rechtssicherheit für Lebendspender schaffen
Berlin – Mit dem geplanten Transplantationsgesetz will die Bundesregierung auch mehr Rechtssicherheit für sogenannte Lebendspender schaffen, die schon zu Lebzeiten eine Niere oder einen Teil ihrer Leber spenden. Erstmals werde es für Arbeitnehmer bei einer Lebendspende einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen geben, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) heute in Berlin.
Für das Krankengeld und die Kosten der Behandlung und Nachbetreuung sei immer die Krankenkasse des Organempfängers zuständig. Insgesamt würden die Neuregelungen Lebendspendern „einen deutlich besseren Rahmen“ geben, sagte Bahr.
Die Zahl der Lebendspenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. 2010 wurden nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation 665 Nieren nach einer Lebendspende transplantiert. Zudem gab es 90 Lebertransplantationen nach einer Lebendspende. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hatte 2010 seiner schwer erkrankten Frau eine seiner Nieren gespendet.
Die Fraktionen aller Bundestagsparteien hatten sich vergangene Woche auf eine Neuregelung der Organspende geeinigt. Danach werden alle Bürger künftig regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben und aufgefordert, eine freiwillige Erklärung über ihre Organspendebereitschaft abzugeben. Das erste Schreiben soll bereits in diesem Jahr versandt werden. Außerdem sollen Behörden über die Organspende informieren. Ziel ist es, die Zahl der Organspender zu erhöhen.afp
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