Politik

Bald keine operativen Schwangerschaftsabbrüche in Flensburger Klinik mehr

  • Freitag, 23. Januar 2026
/picture alliance, Hendrik Schmidt
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Flensburg/Berlin – In den Flensburger Kliniken werden künftig keine operativen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung mehr durchgeführt. Hintergrund ist die Übernahme des Diako-Krankenhauses (Evangelisch-Lutherische Diakonissenanstalt) durch die katholischen Malteser zum 1. März.

Diese werden nicht nur sämtliche Anteile am bestehenden Diako-Krankenhaus übernehmen, sondern auch die vollständige Trägerschaft des künftigen Fördeklinikums, das bis 2030 fertiggestellt werden soll. Mit der Übernahme durch die Malteser ist ein klarer ethischer Grundsatz zum ungeborenen Leben verbunden.

Selbstverständlich respektiere man andere Haltungen, aber ihre Haltung – dem katholischen Glauben folgend – sei eindeutig, sagte Malteser-Sprecherin Franziska Mumm dem Deutschen Ärzteblatt. „Das ungeborene Kind besitzt das gleiche Lebensrecht und die gleiche Würde wie die Mutter. Ein Schwangerschaftsabbruch stellt für uns daher grundsätzlich keine geeignete Möglichkeit dar, um mit einem Schwangerschaftskonflikt umzugehen“, betonte sie.

Bereits im Vorfeld hatten die Malteser erklärt, dass sie künftig keine Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung mehr an der Klinik in Flensburg durchführen würden. Beratungsstellen und Fachverbände kritisierten, dass sich dadurch der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg faktisch erschwere. Mittlerweile ist eine heftige Diskussion aufgeflammt.

Erst gestern befasste sich auch der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags mit dem Thema. Dort wurde betont, dass die Versorgung von ungewollt Schwangeren in der Region gesichert bleibe – allerdings beschränkt auf medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sowie die Behandlung von Komplikationen nach ambulanten Eingriffen.

Ministerium: Versorgung gesichert

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) ordnete die Entwicklung in Flensburg in einen längeren Fusionsprozess ein. Seit Jahren arbeiteten beide Kliniken kooperativ zusammen, die Fusionsverträge seien bereits im Juni 2022 unterzeichnet worden. Mit der nun beschlossenen Neuordnung würden die Malteser in die Rechte und Pflichten der bisherigen Diako eintreten. Aus krankenhausplanerischer Sicht ändere sich aber formal nichts am bestehenden Versorgungsauftrag.

Zur Problematik der Schwangerschaftsabbrüche teilte ein Sprecher des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein dem Deutschen Ärzteblatt mit, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Region in aller Regel ambulante Leistungen seien und durch niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen durchgeführt würden. Die stationäre Unterbringung über Nacht stelle die absolute Ausnahme dar. „Praxen vor Ort, im Umland oder gegebenenfalls auch andere Kliniken im Land können den Wegfall des Angebots auffangen“, versicherte er.

Zudem habe Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern ein über­durchschnittlich hohes Angebot für mögliche Schwangerschaftsabbrüche, so der Sprecher. Dies werde durch das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Verbundprojekt „Erfahrun­gen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung (ELSA)“ bestätigt. In allen Bereichen des Landes würden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. „Die Ver­sorgung wird auch nach der Reduzierung des Angebotes von Schwangerschaftsab­brüchen nach der Beratungsregelung im Diako-Krankenhaus in Flensburg den gesetzlichen Vorgaben entsprechen“, betonte er.

Ferner verweist das Land Schleswig-Holstein auf das Landeskrankenhausgesetz und damit den Grundsatz der Trägervielfalt. Danach sei es dem Land verwehrt, einzelne Träger aufgrund ihrer weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung von der Krankenhausversorgung auszuschließen. Religionsgesellschaften könnten ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes selbstständig ordnen und verwalten, hieß es. Hierzu zähle auch „die Ausgestaltung ihres ethisch oder religiös geprägten Selbstverständnisses im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung, einschließlich der Trägerschaft von Krankenhäusern“.

Gleichzeitig richte sich der staatliche Sicherstellungsauftrag nicht auf die Durchsetzung eines vollständigen, in jedem einzelnen Krankenhaus identischen Leistungsspektrums, sondern auf eine bedarfsgerechte, flächendeckende und erreichbare medizinische (Grund-)Versorgung insgesamt, so das Land.

Seine Verantwortung sieht es gewahrt. Auch, weil es sich bei den Schwangerschaftsabbrüchen um eine „im Regelfall ambulant zu erbringende Leistung“ handele, die ohnehin nicht Gegenstand des Versorgungsauftrages sei. „Wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht, greift die allgemeine medizinische Pflicht zur Nothilfe, die auch weiterhin gewährleistet wird“, erklärte der Sprecher.

Malteser weisen Kritik zurück

Auch die Malteser weisen Kritik zurück. Bereits 2019 hätten sie mit dem Diako gemeinsame ethische Grundsätze vereinbart. Daher würden im Fördeklinikum und auch an den bestehenden Standorten in Flensburg ab dem Vollzug des Trägerwechsels – also voraussichtlich zum 1. März  – keine Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung mehr durchgeführt.

Man handele „vollkommen konform mit der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland“, sagte Sprecherin Franziska Mumm. Als katholische Organisation sei der christliche Glaube das Fundament des Handelns. Zugleich verwies sie auf bestehende ambulante Angebote in der Region und umliegenden Kreisen, die den Bedarf decken könnten. Auch für stationäre Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung ergebe sich kein Engpass.

„Die Versorgungslage in den umliegenden Kreisen entspricht den Anforderungen des zuständigen Bundestagsausschusses an eine adäquate Versorgung.“ Weiteres zentrales Argument: Seit 2021 seien im Diako-Krankenhaus keine stationären Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung mehr durchgeführt worden. „Alle Abbrüche nach Beratungsregelung erfolgten ambulant“, so Mumm.

Tatsächlich werden nach Angaben der Stadt Flensburg Schwangerschaftsabbrüche überwiegend ambulant durchgeführt, also ohne stationäre Aufnahme/Übernachtung im Krankenhaus. 2024 seien 250 ambulante operative oder medikamentöse Abbrüche vorgenommen worden, davon 32 in Räumlichkeiten der Diako-Klinik.

Nichtsdestotrotz bedauere die Verwaltung der Stadt Flensburg die Entscheidung der Malteser zu dem zukünftigen Verhalten bei Schwangerschaftsabbrüchen, wie Stadtsprecherin Antje Walther dem Deutschen Ärzteblatt sagte. Sie verwies darauf, dass ambulant-operative Abbrüche auch im Ambulanten Operationszentrum (AOZ) in Flensburg durchgeführt werden könnten, wenn „Ärzte und Ärztinnen bereit sind und das mit ihrem Gewissen vereinbaren können“.

Für Frauen mit Terminschwierigkeiten prüfe die Stadt Modelle zur Bezuschussung von Fahrtkosten sowie Kinderbetreuung. Gleichzeitig betonte Walther, dass die Frauen nicht die Stadt oder die Region verlassen müssten. „Mit den Kliniken in Schleswig, Husum und Niebüll werden neben dem AOZ in Flensburg Optionen für ambulante-operative Schwangerschaftsabbrüche angeboten“, sagte sie. Für bestimmte medizinisch-spezialisierte Therapieformen gelte es in Deutschland als zumutbar, bis zu 100 Kilometer zum nächsten, darauf spezialisierten Krankenhaus anzureisen.

Für Jane Jöns, Leiterin der Flensburger Pro-Familia-Beratungsstelle, sind das keine geeigneten Lösungen. „Die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen wird sich ab dem 1. März verschlechtern. Das ist eindeutig so“, sagte sie im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. Der Zugang zu einer wohnortnahen, sicheren und medizinisch begleiteten Versorgung sei zentral. Lange Wege, Zeitdruck, zusätzliche Kosten und Belastungen verschärften eine ohnehin schwierige Situation erheblich.

Besonders problematisch sei, dass künftig „faktisch ein einzelner konfessioneller Träger die stationäre Gesundheitsversorgung in Flensburg und im Umland prägen wird“, so Jöns. Dies bedeute nicht nur eine Versorgungslücke in der reproduktiven Gesundheit, sondern sende ein gesellschaftliches Signal, das den selbstbestimmten Zugang von Frauen weiter einschränke. Für viele bedeute die Entwicklung vor allem Verunsicherung – insbesondere für Frauen in prekären Lebenslagen, junge Frauen oder Alleinerziehende.

Auch der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte in Schleswig-Holstein sieht die Entwicklung kritisch. „Dies ist eine deutliche Einschränkung in der medizinischen Grundversorgung von Frauen“, erläuterte Landesvorsitzende Susanne Bechert dem Deutschen Ärzteblatt.

Zwar gebe es in der Ärzteschaft mehr Bereitschaft für medikamentöse Abbrüche, doch bestehe ein Engpass bei operativen Verfahren. Hier sei gerade die flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern, die bereit seien, operative Abbrüche durchzuführen, erforderlich. Diese seien in bestimmten Situationen medizinisch notwendig oder ausdrücklich gewünscht.

Problematisch ist der Gynäkologin zufolge zudem die Weiterbildung: „Je weniger Möglichkeiten bestehen den operativen Abbruch in der Weiterbildung zu lernen, desto geringer wird die Bereitschaft sein, dies später ambulant durchzuführen.“ Bechert sieht hier auch eine Verantwortung öffentlich geförderter Kliniken. Da die Länder zur flächendeckenden Versorgung verpflichtet seien und Deutschland die Istanbul-Konvention unterzeichnet habe, sollten Krankenhäuser die Möglichkeit zum Erlernen von Schwangerschaftsabbrüchen anbieten.

Langfristig fordert der Berufsverband eine Reform des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch und eine Legalisierung von Abbrüchen im ersten Trimenon – auch, um Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen, besser zu schützen. Der Verband warnt: „Am Beispiel von Flensburg wird deutlich, dass die Trägerschaft von Krankenhäusern mit gynäkologischen Abteilungen nicht in konfessionelle – und hier besonders in katholische – Trägerschaft gegeben werden sollten.“ 

ER

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