Bayerische Pflegeheime sollen stärker kontrolliert werden
München – Spätestens ab Mitte dieses Jahres müssen Pflegeheime in Bayern sicherstellen, dass in der Nacht mindestens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 Bewohner anwesend ist. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium erlassen.
Kontrollen haben ergeben, dass sich in über der Hälfte der Pflegeeinrichtungen bislang nur eine Pflegekraft um mehr als 40 Pflegebedürftige gekümmert hat. In zwei Einrichtungen war sogar nur eine Pflegekraft für mehr als 90 Bewohner in der Nacht verantwortlich.
Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) wies darauf hin, dass die „Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ Heime künftig stärker kontrollieren können. „Eine funktionierende Aufsicht über die Pflegeheime ist Bayern ein wichtiges Anliegen. Mit unserer neuen Regelung sorgen wir dafür, dass Einrichtungen mit Mängeln häufiger überprüft werden können als bisher“, betonte die Ministerin.
Dazu hat das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium eine ergänzende Verwaltungsvorschrift für die Pflegeeinrichtungen erlassen. Sie erlaubt es, beanstandete Heime häufiger zu kontrollieren. Wenn bei einer Einrichtung jedoch bei den beiden letzten turnusgemäßen Überprüfungen keine Mängel bekannt geworden sind, braucht diese laut der Regelung nur alle zwei Jahre kontrolliert zu werden.
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