Bayerischer Hausärzteverband soll fehlerhafte Zahlungen für AOK zurückfordern
München – Das Sozialgericht München hat mit einer einstweiligen Anordnung den bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) verpflichtet, noch offene Forderungen der AOK Bayern aus dem alten Hausarztvertrag bei den betroffenen Hausärzten einzufordern. Wie der Hausärzteverband gegenüber dem Gericht bestätigte, handelt es sich dabei hauptsächlich um Forderungen aus Doppel- und Fehlabrechnungen. Diese beliefen sich der AOK zufolge auf insgesamt rund 6,4 Millionen Euro.
„Noch ist die Anordnung nicht rechtskräftig. Wir prüfen derzeit, ob wir Beschwerde gegen den Entscheid einlegen werden“, erklärte BHÄV-Sprecherin Heike Blümel gegenüber dem Ärzteblatt. Schließlich sei vor allem die Höhe der Forderungen derzeit noch strittig. Laut Gericht können noch bis Mitte August Rechtsmittel eingelegt werden.
Der alte Hausarztvertrag, in dem bis zu 7.500 Ärzte eingeschrieben waren, war zum 31.12.2010 ausgelaufen. Mit der Anordnung der Rückforderung bestätigte das Gericht den vertraglichen Anspruch der AOK Bayern an den BHÄV, dass dieser das Geld aus fehlerhaften Abrechnungen zeitnah bei den Vertragsteilnehmern einzufordern habe.
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