Hausärzteverband widerspricht Barmer: „Hausarztverträge verbessern Versorgung!“

Berlin – Der Deutsche Hausärzteverband hat Äußerungen von Barmer GEK-Chef Christoph Straub widersprochen, wonach Hausarztverträge nicht nachweisbar zu einer besseren Patienten-Versorgung führten. „Diese Aussagen zeugen von Unkenntnis und spiegeln nicht die Faktenlage wider“, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
Straub hatte am 13. August erklärt, „mit dem Paragrafen 73b ist der Gesetzgeber übers Ziel hinausgeschossen. Bis zum heutigen Tag konnten diese Verträge nicht zeigen, dass durch sie Patientinnen und Patienten besser versorgt werden“. Außerdem hätten die vorhandenen Parallelstrukturen in der hausärztlichen Versorgung keinen spürbaren Beitrag gegen den sich abzeichnenden Ärztemangel in strukturschwachen Regionen geleistet, so Straub.
„Das Gegenteil ist schon längst durch Forschungsergebnisse der Universitäten Frankfurt und Heidelberg sowie durch Patientenbefragungen belegt worden“, widersprach Weigeldt und verwies auf eine im Jahr 2012 aufgelegte Studie unter Leitung von Ferdinand Gerlach, Direktor des Deutschen Instituts für Allgemeinmedizin (DEGAM).
Grundlage für diese Untersuchung von Hausarztverträgen in Baden-Württemberg waren die Behandlungsdaten von 1,4 Millionen Versicherten. Sie zeigte, dass chronisch kranke Patienten bei der durch den Hausarzt koordinierten Versorgung besser und strukturierter versorgt würden als in der Regelversorgung: Sie hätten im Schnitt pro Halbjahr fast zwei Kontakte mehr zu ihrem Hausarzt, was das Patienten-Monitoring aufgrund einer engen Abstimmung deutlich verbessere. Gleichzeitig sinkt laut der Studie der Anteil unkoordinierter und medizinisch nicht erforderlicher Facharztbesuche um 13 Prozent.
„Es wäre wünschenswert, wenn Straub das Gesetz zu Kenntnis nimmt und umsetzt“, so Weigeldt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: