Politik

Bayerischer Verfassungsgerichts­hof stoppt Volksbegehren zur Pflege

  • Dienstag, 16. Juli 2019
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München – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ heute gestoppt. „Der dem Volks­begehren zugrundeliegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar“, sagte der Präsident des Gerichtshofs Peter Küspert. Dem Freistaat fehle schlicht die Ge­setzgebungs­kompetenz. Außerdem sei es nicht zulässig, diese Frage mit der Hygiene zu verbinden. Damit schlossen sich die Richter der Auf­fassung der Staatsregierung an (Az.: Vf. 41-IX-19).

Den Richtern zufolge sind Volksbegehren zu vermeiden, „bei denen von vornherein ohne jeden ernsthaften Zweifel davon auszugehen ist, dass das Gesetz nach einem erfolgreichen Volksentscheid wegen Verstoßes gegen Bundesrecht vom Bundesver­fassungsgericht oder vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt wer­den müsste“.

Der Bund habe „von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz erschöpfend Gebrauch gemacht“, sagte Küspert und nannte als Beispiele die Pflegepersonalunter­grenzen-Verordnung (PpUGV) und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) aus dem vergangenen Jahr. An einer ähnlichen Begründung war auch schon ein Pflege-Volksbegehren in Hamburg gescheitert.

Das Bündnis „Stoppt Pflegenotstand“ äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung. „Enttäuschung ist schon da“, sagte der Sprecher des Initiatorenbündnisses, der Linken-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg. Ein weiteres Begehren mit einem neuen Gesetzesvorschlag kann Weinberg sich zunächst nicht vorstellen. „Ich glaube, wir sind da am Ende der Fahnenstange, aber nicht am Ende der Auseinander­setz­ung.“

„Das ist eine schlechte Nachricht für alle Patientinnen und Patienten und für die Beschäftigten in der Pflege“, sagte der Pressesprecher des Bündnisses, Ulrich Meyer. Statt um Gesundheit, menschenwürdige Pflege und erträgliche Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern stünden Paragrafen und die Gewinne der Krankenhauskonzerne im Mittelpunkt. Meyer sagte, er gehe davon aus, dass das Thema eine große Rolle bei der Kommunalwahl 2020 spielen werde.

Enttäuscht äußerten sich auch die Gewerkschaft Verdi und die SPD. Die Grünen nannten die Entscheidung ein „trauriges Urteil für Pflegende und Pflegebedürftige“. „Bayern hätte ein Leuchtturm werden können für die gesamtdeutsche Pflegeland­schaft“, hieß es in einer Mitteilung.

Die Initiatoren das Volksbegehrens – ein Bündnis aus Grünen und SPD, Gewerkschaf­ten und Vereinen – hatte nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Unterschriften ge­sammelt. Per Volksabstimmung wollten sie ein Gesetz herbeiführen, das die Kranken­häuser zu einer besseren Personalaus­stattung und der Einhaltung von Hygienevor­schrif­ten verpflichtet. Laut Initiatoren fehlen an den Krankenhäusern rund 12.000 Pflegekräfte.

Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt. Das Minis­te­rium argumentierte, zentrale Teile der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt. In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetz­gebungsbefugnis. Aus diesem Grund hatte das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai dieses Jahres schon ein ähnliches Volksbegehren gestoppt.

dpa/kna

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