Bayerisches Landespflegegeld muss auf Teil der Sozialhilfe angerechnet werden

Berlin/München – Das bayerische Landespflegegeld muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf die Grundsicherung nach Hartz IV, aber auf einen bestimmten Teil der Sozialhilfe angerechnet werden. Das hat das Bundessozialministerium (BMAS) heute nach einer Prüfung des neuen bayerischen Pflegegeldes in Berlin mitgeteilt.
„Grundsätzlich wichtig ist, dass bei den Leistungsberechtigten keinerlei Unsicherheit entsteht“, heißt es in der Mitteilung aus dem SPD-geführten Haus. Anzurechnen sei das Landespflegegeld nur auf die Hilfe zur Pflege, „weil diese Leistungen den gleichen Zweck haben wie das Bayerische Landespflegegeld“, betont das Bundesministerium. Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Dagegen sei eine Anrechnung auf Hartz IV nicht notwendig, da die gesetzlichen Bestimmungen „eine Ausnahme von der Anrechnung vorsehen, denn das Landespflegegeld soll den Mehraufwand, den die Leistungsberechtigten aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben, teilweise auffangen“. Dies sei ist etwas grundlegend Anderes als beispielsweise die Sicherung der Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung oder Wohnen.
Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) sagte, die Stellungnahme des Bundesministeriums sei nur teilweise nachvollziehbar. Sie teile die Rechtsauffassung des Bundesministeriums nicht, dass das Landespflegegeld auf die Hilfe zur Pflege angerechnet werden soll. „Der vom bayerischen Gesetzgeber bestimmte Zweck des Landespflegegeldes entspricht nicht dem Zweck der Hilfe zur Pflege.“ Die für die Auszahlung der Hilfe zur Pflege zuständigen bayerischen Bezirke hätten angekündigt, das Landesgeld nicht anzurechnen.
CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer sagte, dass das Bundessozialministerium damit „zumindest in einem Punkt zur Vernunft gekommen“ sei. Dass das Landespflegegeld nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werde, sei „für uns eine Frage der Gerechtigkeit“. Die SPD sei „mit unsozialem Störfeuer gescheitert“, meinte Kreuzer.
Das bayerische Pflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr und soll allen Pflegebedürftigen ab der zweiten Pflegestufe zugesprochen werden – also auch Menschen, die von Grundsicherung leben. Bisher haben mehr als 230.000 Menschen das Landespflegegeld beantragt.
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