Politik

Sozialverbände und Gewerkschaften warnen vor Nachteilen für pflegende Rentner

  • Montag, 17. September 2018
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Berlin – Mehrere Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaft Verdi haben vor einer Schlechterstellung pflegender Rentner gewarnt. Bundesgsundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Gesetzesänderung, die zu einer finanziellen Benachteiligung der Betroffenen führe, bemängelten AWO Bundesverband, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Verdi und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland am Freitag.

Der Sozialverband Deutschland schrieb einen entsprechenden Brief an Spahn, auch der Sozialverband VdK Deutschland meldete sich zu Wort. Die Pflegekasse zahlt für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Rentner gilt dies nur, wenn sie eine Teilrente beziehen. Teilrenten sind seit 2017 durch das Flexirentengesetz attraktiver geworden. Rentner können ihre Rente mit Renten­beiträgen für die Pflege von Angehörigen aufbessern.

Unter bestimmten Bedingungen kommen laut den Verbänden etwa Beträge von zum Beispiel 21 Euro für drei Jahre Pflege zusammen. Unklar sei, ob und wie viele Rentner davon Gebrauch machten. Spahn wolle diese für Rentner positive Regelung zurück­drehen, mahnen sie. Dies gehe aus mündlichen Ankündigungen des Ministers vor Abgeordneten hervor, hieß es. Das Bundesgesundheitsministerium wollte am vergangenen Freitag dazu nicht dazu Stellung nehmen.

„Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner“ forderte der Sozial­verband Arbeiterwohlfahrt. „Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflege­­dienstleister der Republik“, erklärte der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Viele von ihnen seien jedoch selbst schon im Rentenalter. „Dass sie durch ihre Pflege finanziell etwas bessergestellt werden, sollte selbstverständlich sein.“

„Die Koalition hat klipp und klar erklärt, dass sie die Bereitschaft zum Pflegen aufwerten will“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske. „Eine klammheimliche Rücknahme der geltenden Regeln ist genau das Gegenteil davon“, warf Bsirske Spahn vor.

„Familiäre Pflege ist eine unverzichtbare gesellschaftliche Leistung“, hieß es auch in einer Erklärung des katholischen Sozialverbandes Caritas. Insofern sei es wichtig, dass etwa Senioren, die eine Teilrente in Anspruch nehmen, durch die Pflege von Angehörigen zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben könnten. „Mit aller Schärfe lehnen wir Ideen des Bundesgesundheitsministers ab, diese positive Regelung wieder rückgängig zu machen“, erklärte Caritas-Sozialexpertin Eva Welskop-Deffaa. Diese müsse vielmehr ausgeweitet werden.

„Statt Pflegende besser zu fördern und zu stärken, will der Gesundheitsminister sie aus der seit 2017 geltenden Flexi-Rente ausschließen“, warf der evangelische Sozialver­band der Diakonie Spahn vor. Diakonie-Vorstand Maria Loheide wies darauf hin, dass davon besonders Frauen betroffen wären, weil diese „heute den Großteil der privaten Pflege übernehmen“.

dpa/afp

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