Bayern: Auch Radiologen und Labormediziner sollen Bereitschaftsdienst leisten
München – Mit einer neuen Bereitschaftsdienstordnung (BDO) will die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) den Kollaps des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in dem Bundesland verhindern. Nach einer teilweise emotionalen Diskussion einigte sich die KV-Vertreterversammlung auf die neue Regelung. Es gehe darum, trotz zunehmenden Ärztemangels und einer Überalterung der Ärzteschaft weiterhin einen Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten aufrechtzuerhalten.
Die neue BDO sieht vor, dass künftig nur noch Ärzte bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres an dem Dienst teilnehmen und dass pro Arzt maximal sechs Wochenenddienste pro Jahr zu leisten sind. Dafür werden größere Dienstgruppenbereiche mit einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Ärzten eingerichtet und die bisher von dem Bereitschaftsdienst befreiten Arztgruppen wie Radiologen oder Laborärzte mit eingebunden. Zentrale Bereitschaftsdienstpraxen seien möglich, wenn die Krankenkassen dafür zusätzliche Gelder zur Verfügung stellten.
„Mit diesen neuen Regeln haben wir es geschafft, den vorm Kollaps stehenden Bereitschaftsdienst in Bayern aufrechtzuerhalten - zu Bedingungen, die für unsere Kollegen gerade noch akzeptabel sind“, hieß es aus der Vertreterversammlung. Das Bayerische Gesundheitsministerium muss der BDO noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.
Weitere Themen des Treffens waren der Honorarstreit mit den Krankenkassen und die neue Bedarfsplanung. Als „Chimäre“ bezeichnete der KV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Krombholz den Kompromiss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vom Oktober 2012, weil ungewiss sei, ob die Empfehlungen der Bundesebene auch mit den Krankenkassen in Bayern zu verhandeln seien.
Neues Bedarfsplaungskonzept
Pedro Schmelz, erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB, stellte das neue Konzept zur Bedarfsplanung vor. Danach soll die ambulante Ärzteschaft in die vier Versorgungsebenen hausärztliche Versorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung sowie spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung aufgeteilt werden. Für die hausärztliche Versorgung soll die Bedarfsplanung künftig deutlich kleinräumiger gestaltet werden.
So würden aus bisher 79 Planungsbereichen in Bayern künftig 137 Planungsbereiche, so dass dem konkreten Bedarf vor Ort besser entsprochen werden könne. Für die fachärztliche Grundversorgung hingegen ändere sich hinsichtlich der Zahl der Planungsbereiche nichts, so Schmelz.
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