Politik

Bayerns Innenministerium lehnt Volksbegehren Pflegenotstand ab

  • Donnerstag, 18. April 2019
Organisatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand“ hatten am 8. März vor dem bayerischen Innenministerium die Kisten mit den gesammelten Unterschriftenlisten überreicht. /dpa
Organisatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand“ hatten am 8. März vor dem bayerischen Innenministerium die Kisten mit den gesammelten Unterschriftenlisten überreicht. /dpa

München – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss über das Volksbegehren Pflege­notstand entscheiden. Das Innenministerium hat es abgelehnt und an die höchsten Richter im Freistaat zur Prüfung gegeben, wie es heute in München mitteilte. Das Gericht kann das Begehren noch zulassen. Die Organisatoren zeigten sich zuversichtlich, dass sie Erfolg haben werden.

Teile der Forderungen seien durch Bundesrecht abschließend geregelt worden, teilte das Ministerium weiter mit. Das Bundesgesundheitsministerium habe unter anderem Unter­grenzen für Pflegepersonal in Kliniken festgelegt. „Mit diesen Vorschriften hat der Bund von seiner Befugnis zur Gesetzgebung in einer Weise Gebrauch gemacht, die insoweit keinen Raum für landesgesetzliche Regelungen lässt.“

Die Initiatoren warfen der Staatsregierung vor, das Volksbegehren in einem frühen Stadi­um abwürgen zu wollen. „Nach dem überwältigenden Erfolg des Bienen-Volksbegehrens haben CSU und Freie Wähler Angst davor, erneut von den Bürgerinnen und Bürgern poli­ti­sch in die Schranken gewiesen zu werden“, erklärte der Beauftragte des Volksbegehren, Harald Weinberg (Die Linke). Von dieser politischen Entscheidung des CSU geführten Ministeriums wolle man sich nicht stoppen lassen.

Die Initiatoren – ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen – fordern unter anderem mehr Pflegepersonal. Dies solle gesetzlich durch einen festen Personal-Patien­ten-Schlüssel festgelegt werden. Ziel sei es, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten.

Die bayerischen Verfassungsrichter haben drei Monate Zeit, über eine mögliche Zulass­ung des Volksbegehrens zu entscheiden. Das Gesetz sieht bei einer Ablehnung durch das Innenministerium den Verfassungsgerichtshof am Zug. Dieser hatte im Juli das Volksbe­gehren zum Flächenverbrauch gestoppt.

Auch in Hamburg hatte die Stadtregierung ein eingereichtes Volksbegehren gegen den Pflegenotstand wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Dort steht Anfang Mai die Ent­scheidungen der Verfassungsrichter an.

dpa

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