Bayerns Landtag führt Maskenpflicht ein

München – Nach den Pfingstferien gilt im bayerischen Landtag eine Maskenpflicht. Die Einführung zum 15. Juni sei ein wichtiger Schritt zum Vollbetrieb, teilte der Landtag heute in München mit. Zuvor hatte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) das weitere Vorgehen mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Virologen Oliver T. Keppler besprochen.
Die Maskenpflicht, die es bisher im Parlament nicht gab, gilt demnach für alle Personen im Gebäude mit Ausnahme der Abgeordneten. Für die Parlamentarier gelte auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen nur eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen von Masken.
Eine Begründung für die Sonderregelung für Abgeordnete lieferte der Landtag zunächst nicht. In den Sitzungssälen könnten die Masken bei den derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden, hieß es. Nach der Sommerpause solle – so das Ziel – wieder allen Abgeordneten die Teilnahme an Sitzungen ermöglicht werden.
„Dies hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt zumindest für Ausschusssäle auch eine dringende Maskenempfehlung während der Sitzungen ausgesprochen wird, da nur so mit einem vertretbaren Risiko die Abstände unter den Abgeordneten verringert werden können“, teilte der Landtag mit.
Bei Plenarsitzungen sei es erforderlich, dass ein kleinerer Teil der Abgeordneten im Senatssaal Platz nehme. Im Plenarsaal sollen zudem zusätzlich als Schutz Glasscheiben an den Frontseiten der Tische angebracht werden. Besuchergruppen sollen vorerst bis zum Ende des Jahres an keinen Sitzungen teilnehmen dürfen.
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