G-BA beschließt einstimmig das DMP Depression

Berlin – Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben nach langer und hitziger Debatte das inzwischen 9. Disease-Management-Programm (DMP) beschlossen. Nachdem im April das DMP Rücken verabschiedet wurde, ist das DMP Depression nun das zweite Programm, das der G-BA auf Wunsch der Gesundheitspolitiker bearbeitet hat.
Für beide Krankheitsbilder wurde in den Koalitionsverträgen von 2013 und 2018 entsprechende Aufträge an die Selbstverwaltung verteilt. Nach nun über drei Jahren Beratungszeit wurde das DMP Depression in einer fast dreistündigen Debatte im Plenum des G-BA verabschiedet. Grundlage ist dafür eine Leitliniensynopse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Der Beschluss kam ohne ein positives Votum der nichtstimmberechtigten Patientenvertreter zustande: „Wir wollen hier keine Ablehnung dokumentieren. Aber wir sind unglücklich, dass so ein DMP in die Versorgung kommt und dass der Gesetzgeber solch ein DMP auf den Weg gebracht hat“, sagte Martin Danner von der Patientenvertretung. Der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken erklärte zwar auch, dass er den gesetzlichen Auftrag für dieses Programm nicht richtig finde, am Ende der Debatte votierten allerdings alle stimmberechtigten Mitglieder des G-BA für dieses neue DMP.
17 strittige Punkte
Ähnlich wie schon beim DMP Rücken im April wurde auch in dieser Augustsitzung über etliche strittige Punkte kontrovers diskutiert. In den 17 strittigen Punkten – bei „Rücken“ waren es noch 33 – ging es vor allem um die Notwendigkeit von indikationsübergreifenden Dokumentationen, die Qualifizierung von Leistungserbringern sowie die Psychotherapieverfahren bei ambulanter Krankenhausbehandlung.
Ebenso wurde über die digitalen Schulungen von Versicherten gestritten. In der Diskussion fielen immer wieder Nebensätze, ob die Vorbereitung des Beschlusses nach zweieinhalb Jahren Debatte nicht hätte besser sein können. Ebenso fanden sich der G-BA-Vorsitzende Hecken, sowie die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands häufiger in der Situation wieder, Texte redaktionell verändern zu müssen.
Für redaktionelle Änderungen sowie für die erste Kompromissfindung bei Konflikt- sowie medizinische Sachthemen ist die Arbeit im Unterausschuss sowie die jeweilige Vorsitzende zuständig. Vorsitzende des Unterausschusses DMP ist das unparteiische G-BA-Mitglied Elisabeth Pott.
Programm für mittel- und schwergradige Depressionen
Letztendlich beschlossen die Plenumsmitglieder, welche Patientengruppen künftig in das DMP eingeschrieben werden können, welche Therapieziele und -planungen es dafür geben muss und welche Empfehlungen es für therapeutische Maßnahmen gibt. „Die Behandlung von mittel- und schwergradigen Depressionen ist durch die Kombination von therapeutischen Interventionen mit entsprechend unterschiedlichen Leistungserbringern oft sehr komplex, der Vernetzungsaufwand entsprechend hoch“, erklärte Pott in einer Mitteilung.
Daher setze das Behandlungsprogramm, das vom Gremium nun entwickelt wurde, an der Stelle an: „Auf der Basis einer sicheren Diagnosestellung soll das DMP eine leitliniengerechte und zielgenaue Therapie gewährleisten, die in Abhängigkeit vom Schweregrad und Verlauf der Depression erfolgt und auch die verschiedenen Lebensphasen der Patientin oder des Patienten als wichtigen Faktor berücksichtigt“, so Pott im Anschluss an die Sitzung.
Das DMP richtet sich nun an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mittel- bis schwergradiger Ausprägung, teilte der G-BA mit. Auch Menschen, die neben körperlichen auch eine psychische Erkrankung haben, können in das DMP aufgenommen werden. Tritt allerdings die Depression als Folge einer körperlichen Grunderkrankung auf, soll das Einschreiben in das DMP nicht möglich sein, „da hier die Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund steht“, heißt es vom G-BA.
Streit um Diagnosesteller
Die Diagnose, die zur Einschreibung in das DMP führen kann, soll ein Hausarzt oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie stellen. Über diesen Passus wurde im Plenum des G-BA heftig gestritten: Kann ein Hausarzt die entsprechende Diagnose stellen? Da hier vor allem die Vertreter der Krankenkassen es als kritisch betrachteten, dass Hausärzte bereits die Erstdiagnose stellen können, kam es zu heftigeren Wortwechseln.
Mit Blick auf die Wartezeitendiskussion bei Psychotherapeuten erklärte Hecken: „Es bringt uns nichts, wenn wir ein schickes DMP erstellen und später kommt keiner da hinein.“ Gleiches gelte für die Frage der Bedarfsplanung und ob es dabei künftig mehr Plätze bei Psychotherapeuten gibt.
Franziska Diel, eine der Vertreterinnen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Gremium, erklärte, dass Hausärzte durch ihre Weiterbildung qualifiziert seien, auch Diagnosen zu Depression zu stellen. Bernhard Eggerer vom GKV-Spitzenverband argumentierte, dass die Kassen nicht die Qualifikation der Hausärzte bezweifeln wollten, sondern vor allem die Frage stellten, welche Facharztgruppe die Koordination für den Patienten im DMP übernehmen sollten.
Schließlich einigten sich die G-BA Mitglieder darauf, dass ein Hausarzt die Erstdiagnose stellen kann, aber nach einem Zeitraum von sechs Wochen den Patienten zu einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie überweisen muss. Die Koordination des Programmes soll aber möglichst regelhaft beim Hausarzt liegen. In dieser Frage hatte sich die GKV in einer Kampfabstimmung gegen die KBV durchgesetzt. Die Vertreter der Ärzteschaft, aber auch Krankenhaus- und Patientenvertreter hatten auch die anderen Facharztgruppen als Koordinator favorisiert.
Heftigen Streit gab es auch um die Frage, wie mit dem erhöhten Suizidrisiko bei depressiv Erkrankten umgegangen werden soll. Auch dafür soll es Bestandteile des DMP geben, so dass die Suizidgefährdung im Rahmen der Diagnostik – aber auch im Behandlungsverlauf – überprüft wird. Im Notfall sollen Unterstützungsangebote sowie auch Klinikeinweisungen möglich sein.
Ebenso gab es Diskussionen um die obligatorischen Patientenschulungen, die zu DMP-Programmen gehören. Die Krankenkassen sprachen sich – wie bei DMP-Programmen oft – gegen Schulungsprogramme aus. Der G-BA hat nun festgestellt, dass die digitalen Behandlungsprogramme, die derzeit auf dem Markt sind oder von Start-ups entwickelt werden, nicht zu den Schulungsprogrammen im Sinne von DMPs gehören.
Bis Ärzte ihren Patienten das DMP empfehlen und sich diese in die Programme einschreiben können, dauert es noch einige Zeit. Zunächst liegt der G-BA-Beschluss zur juristischen Prüfung beim Bundesgesundheitsministerium. Danach müssen GKV-Spitzenverband sowie die KBV entsprechende Vergütungsverträge sowie Verträge zur praktischen Umsetzung auf regionaler Ebene abschließen. Diese müssen dann vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt werden. Insgesamt dauert dieses Prozedere rund 12 Monate.
Der Beschluss zum DMP Rückenschmerz aus dem April ist ebenfalls noch nicht in Kraft. Insgesamt waren im Jahr 2017 6,8 Millionen Menschen in einem oder mehreren DMP eingeschrieben. Das BVA hat insgesamt 9.171 Programme zugelassen. Der G-BA hat für die kommenden Monate zwei weitere DMPs in Arbeit: Osteoporose und rheumatoide Arthritis.
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