Ärzteschaft

Bedarfsplan für Berlin vereinbart

  • Freitag, 8. Februar 2013

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin, die Krankenkassenverbände und die Krankenkassen haben für Berlin einen neuen Bedarfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung beschlossen. Der Bedarfsplan gilt – mit einer Übergangsfrist bis zur Jahres­mitte – ab 2013 und vorbehaltlich der zweimonatigen Beanstandungsfrist der Aufsicht.

Der neue Bedarfsplan beinhaltet einige Änderungen bei der Verteilung und Zulassung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in der Hauptstadt. „Die Vorgaben der Bundesebene sehen Neuerungen vor, die auch für Berlin neue Verhältniszahlen ergeben: Das ärztliche Leistungsangebot wird stärker nach Arztgruppen ausdifferenziert, zudem spielt der Demografiefaktor jetzt eine Rolle“, sagte Uwe Kraffel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin.

Einerseits sei Berlin als ein Planungsbezirk statistisch betrachtet zwar nicht unter­ver­sorgt. Andererseits gebe es aber auch hier schlechter versorgte Gebiete. „Hier können wir nun dank des Bedarfsplans die Versorgung besser steuern wie etwa durch die Verlegung von Arztsitzen von einem in den anderen Berliner Bezirk“, so Kraffel.

Den Verhandlungspartnern zufolge bieten sich auch für die Patienten durch den Bedarfsplan bessere Bedingungen. „Die Umsetzung der neuen Verhältniszahlen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Demografie in Berlin spiegelt die Versorgungsstruktur in Berlin wieder“, stellte Gabriela Leyh für die Krankenkassen­verbände fest.

Damit gäbe es schnellstmöglich Planungssicherheit für die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. „Wir müssen aber gemeinsam mit allen Akteuren dafür eintreten, dass sich die Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten zugunsten einiger Bezirke noch verbessert“, so Leyh.

hil

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